Schiff auf dem Nord-Ostsee-Kanal

Orkantief „Christian“ – und die Haftung des Winterlagers für die beschädigte Yacht

Bei unsachgemäßer Einlagerung eines Schiffes im Winterlager haftet der Lagerbetreiber auch dann, wenn die Vereinbarung mit dem Yacht-Eigentümer als „Miet-Vereinbarung“ bezeichnet wurde. In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall fiel die Yacht eines Bootseigners im Oktober 2013 beim Orkantief „Christian“ im Winterlager vom Lagerbock. Unter anderem bohrte sich eine Stütze

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Bundesverwaltungsgericht

Lagerschaden – und der Beweis des ersten Anscheins

Der Einlagerer kann sich bei seinem Schadensersatzverlangen auf den Beweis des ersten Anscheins stützen, dass ein Verderben des eingelagerten Käses infolge Bakterienbefalls auf den Temperaturanstieg im Kühllager zurückzuführen ist, wenn feststeht, dass der Käse infolge eines teilweisen Ausfalls des Kühlsystems zeitweise über die zulässige Lagertemperatur hinaus erwärmt worden ist. Dieser

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Die Benachrichtigungspflicht des Lagerhalters

Bei der Benachrichtigungspflicht des Lagerhalters gemäß Ziffer 15.1 Satz 2 ADSp handelt es sich um eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) im Sinne von Ziffer 27.1 Halbsatz 2 ADSp. Gleiches gilt für die Auswahl eines geeigneten Lagerortes für das dem Lagerhalter anvertraute Gut. Der Auftraggeber des Lagerhalters muss einer schriftlichen Benachrichtigung gemäß

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Das beschädigte Lagergut

Der Einlagerer, der Schadensersatz wegen Beschädigung des Gutes während der Lagerzeit beansprucht, muss grundsätzlich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass er das Gut in unbeschädigtem Zustand eingelagert und der Lagerhalter es beschädigt zurückgegeben hat. Eine mögliche Haftung des Lagerhalters, der das Lagergut zur Einlagerung übernommen hat, für Schäden am Lagergut beurteilt

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