Bei unsachgemäßer Einlagerung eines Schiffes im Winterlager haftet der Lagerbetreiber auch dann, wenn die Vereinbarung mit dem Yacht-Eigentümer als „Miet-Vereinbarung“ bezeichnet wurde.
In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall fiel die Yacht eines Bootseigners im Oktober 2013 beim Orkantief „Christian“
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