Bei der Betrachtung möglicher Steuervorteile muss berücksichtigt werden, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung steuerliche Nachteile erwachsen. Erstattungsbeträge, die Werbungskosten ersetzen, aus denen der Geschädigte Steuervorteile erzielt hat, sind im Jahr ihres Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen
Lesen