Das Finanzgericht Düsseldorf widerspricht bei der Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung in den sogenannten „Wegverlegungsfällen“ der Auffassung der Finanzverwaltung.
Der Kläger des Verfahrens wohnte und arbeitete zunächst mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf. Nachdem er seine jetzige Frau kennenlernte,
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