Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen; die Abrundung auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag erfolgt monatsbezogen. Das gilt auch für Erstattungsansprüche gemäß § 37 Abs. 2 AO, wenn Steuervergütungen ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sind. Auch die Säumniszuschläge gemäß
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