Die eigenmächtige Einspruchsrücknahme

Der Steuerberater darf einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruch nicht eigenmächtig zurücknehmen.

Der Steuerberter verstößt gegen seine Pflichten aus dem Beratungsvertrag, indem er den Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eigenmächtig, ohne Rücksprache mit seinem Mandanten, zurücknimmt.

Grundsätzlich ist der rechtliche

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Mißlungene Einigung mit dem Finanzamt

Nimmt ein Prozessvertreter einen Einspruch unter Bezugnahme auf einen Einigungsvorschlag zurück und ändert das Finanzamt den Steuerbescheid nicht entsprechend seinem Vorschlag, ist die Rücknahme mangels Bedingungseintritts nicht wirksam

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. April 2009 – 11 K 4347/08 G

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