Besteuerungsverfahren in der Insolvenz

Die Feststellung der vor Insolvenzeröffnung mit Einspruch und Klage angefochtenen und im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestrittenen Steuerforderung durch das Finanzamt ist nicht mit Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO, sondern nur durch Aufnahme des unterbrochenen Klageverfahrens zu betreiben.

Das

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Schreibmaschine

Überlange Einspruchsverfahren

Eine Entschädigungsklage nach §§ 198 ff. GVG kann nicht auf die überlange Dauer eines vor einer Finanzbehörde anhängigen Verfahrens gestützt werden. Dem Steuerpflichtigen stehen mit dem Untätigkeitseinspruch bzw. der Untätigkeitsklage hinreichende präventive Rechtsbehelfe gegen eine Verfahrensverzögerung zur Verfügung.

Nach ständiger

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Erstmalige Erfassung neuer Haftungssachverhalte in der Einspruchsentscheidung

Werden in einer Einspruchsentscheidung erstmalig weitere Haftungs-Lebenssachverhalte erfasst, bedarf es insoweit keiner (erneuten) Durchführung eines Einspruchsverfahrens.

Die einzelnen Steuerarten und -abschnitte, die in einem zusammengefassten Haftungsbescheid ausgewiesen sind, stellen nicht lediglich „Schadenspositionen“ zur Begründung eines Gesamthaftungsbetrags dar, sondern wesensbestimmende Bezugspunkte

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Verböserung im Einspruchsverfahren

Hat das Finanzamt im Einspruchsverfahren eine Frist bestimmt, bis zu der es dem Steuerpflichtigen möglich sein soll, bei Vermeidung der zugleich angedrohten Verböserung den Einspruch zurückzunehmen, so kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegen, wenn es gleichwohl vor Ablauf

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Bundesfinanzhof (BFH)

Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

Macht ein Beschwerdeführer den Verfahrensmangel einer überlangen Verfahrensdauer geltend, so sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, inwieweit das angefochtene Urteil anders ausgefallen wäre, wenn das Gericht zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hätte.

Im Übrigen kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde eine solche

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Teileinspruchsentscheidung

Eine Teileinspruchsentscheidung kann sich auch nur auf unstreitige Teile eines Bescheids beziehen.

Nach § 367 Abs. 1 AO entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, über den Einspruch durch Einspruchsentscheidung. Nach § 367 Abs. 2a Satz 1 AO kann

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Erörterung im Einspruchsverfahren

Lehnt das Finanzamt eine Erörterung des Sach- und Rechtsstands gemäß § 364a AO ab, ist eine hiergegen erhobene Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig.

Im Schrifttum ist umstritten, ob ein Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erörterung des Sach- und

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Keine Steuerbescheide per Computer-Fax

Eine vom Finanzamt mittels Computer-Fax (sog. Ferrari-Fax-Verfahren) übersandte Einspruchsentscheidung ist nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Köln nichtig, wenn sie mit keiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Sie entfaltet keine Rechtswirkung und setzt damit auch die einmonatige Klagefrist nicht in

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2,0-Geschäftsgebühr vor dem Finanzamt

Die Vergütung für außergerichtliche Tätigkeiten richtet sich seit der Neuregelung des Kostenrechts zum 1. Juli 2004 durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nach Teil 2 des Vergütungsverzeichnisses (VV) in der Anlage zum RVG. Die Gebühr für die Vertretung im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt

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Mißlungene Einigung mit dem Finanzamt

Nimmt ein Prozessvertreter einen Einspruch unter Bezugnahme auf einen Einigungsvorschlag zurück und ändert das Finanzamt den Steuerbescheid nicht entsprechend seinem Vorschlag, ist die Rücknahme mangels Bedingungseintritts nicht wirksam

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. April 2009 – 11 K 4347/08 G

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