Amtsgericht Strausberg

Zwangsversteigerung zur Verwaltungsvollstreckung – und ihre (vorübergehende) Einstellung

Voraussetzungen, Art und Wirkung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung zur Vollstreckung einer durch Verwaltungsakt titulierten öffentlichenrechtlichen Geldforderung richten sich auch im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Wenn die vollstreckende Behörde

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Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssen für die Begründung eines Veranlassungszusammenhangs der Strafverteidigungskosten mit den Einkünften des Schulleiters aus nichtselbständiger Arbeit die vorgeworfenen Handlungen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit (und nicht nur bei Gelegenheit) begangen werden.

Auch eine „in

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