Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte jetzt die Verfassungsbeschwerde einer Patientin gegen die Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen insgesamt drei Beschuldigte, die an ihrer Zwangsfixierung, ‑behandlung sowie vorläufigen Unterbringung beteiligt waren, Erfolg. Die Patientin war nach einem Unfall im Krankenhaus fixiert worden, nachdem sie einen weiteren Verbleib entgegen ärztlichem Rat zur weiteren Beobachtung
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