Die Feststellung, dass ein polizeiliches Einschreiten rechtswidrig war, kann nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erreicht werden. Der Antragsteller in dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Verfahren zählt zur Gruppierung der „Letzten Generation“, die regelmäßig durch Sitzblockaden auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam macht. In der Vergangenheit hat die Berliner
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