Klage gegen Rangierbahnhof in Halle/Saale

Nach Ablauf der Einwendungsfrist erstmals geltend gemachte Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss sind im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht mehr zu prüfen.

So die Begründung der Klageabweisung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Falle einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen neuen

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