Es fehlt an der erforderlichen Klagebefugnis, wenn ein Kläger mit der Klageerhebung gegen seine nach Treu und Glauben bestehende Verpflichtung verstößt, alle Handlungen zu unterlassen, die das dem Beklagten in einem Gestattungsvertrag seitens des Klägers eingeräumte Nutzungsrecht beeinträchtigen, gefährden oder
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