Ballspiel am Pool

Wird jemand beim Ballspielen am Pool vom Ball getroffen, ergibt sich hieraus kein Schadensersatzanspruch für die dabei erlittene Verletzung. Die Verletzung ist ein typisches Risiko, das der Verletzte mit seiner Teilnahme am Spiel bewusst einging.

In dem hier entschiedenen Fall

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Die Facebook-Seite der Bundesregierung

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln seine „Facebook-Fanpage“ weiterbetreiben. 

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt) betreibt eine „Fanpage“ in dem sozialen Netzwerk „Facebook“. Dort informiert es über aktuelle politische Tätigkeiten der Bundesregierung.

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Cookies – aber nur mit Einwilligung?

Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt dafür nicht.

So hat der Gerichtshof der Europäischen Union nun entschieden, dass keine wirksame Einwilligung vorliegt, wenn die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen,

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Aktenvermerk

Künstlerische Straßenfotografie – und die fehlende Einwilligung der fotografierten Personen

Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verhältnis von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt. Dies betrifft insbesondere auch die öffentliche Ausstellung einer künstlerischen Straßenfotografie ohne Einwilligung der abgebildeten Person.

Im dem hier entschiedenen Verfassungsbeschwerdeverfahren wurden im

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Verabredete Schlägereien

Mit der Frage der Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen im Rahmen von verabredeten Schlägereien hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Anlass hierzu boten verabredete Schlägereien der Dresdner Hooliganszene:

Zuänchst geht der Bundesgerichtshof von der Tatbestandsmäßigkeit der Handlungen nach den §§ 223,

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Die verabredete Klopperei

Verabreden sich die Mitglieder zweier rivalisierender Gruppen, ihre Streitigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt „per Faust“ auszutragen, so haben die Teilnehmer dieser Verabredung zwar in die bei dieser Schlägerei verwirklichten Körperverletzungen eingewilligt, diese Einwilligungen verstoßen jedoch gegen die guten Sitten und

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