Hauterkrankung durch Tätowierfarbe

Grundsätzlich ist eine Tätowierung eine Körperverletzung, in die der Kunde eingewilligt hat. Daher hat der Tätowierer auch nicht für Schäden, die durch die Tätowierung entstanden sind, einzustehen.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg in dem hier vorliegenden Fall die

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