Auch sogenannte Nahversorgungsbereiche können zentrale Versorgungsbereiche sein, die vor schädlichen Auswirkungen durch Einzelhandel außerhalb dieses Bereichs zu schützen sind, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in zwei bei ihm anhängigen Revisionsverfahren. Geklagt hatten zwei Lebensmitteldiscounter, die sich gegen die Versagung einer Baugenehmigung bzw. eines Vorbescheids für die Errichtung eines Lebensmitteleinzelhandelbetriebs in München
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