Getränke

Kiosk oder Einzelhandelsgeschäft

Wenn ein Einzelhandelsgeschäft nur die entsprechenden für den Sonntagsverkauf zugelassenen Waren anbietet und die übrigen Räumlichkeiten mit den nicht für den Sonntagsverkauf zugelassenen Waren provisorisch abtrennt, unterliegt das Ladengeschäft immer noch dem Sonntagsverkaufsverbot, denn es wird nicht zu einem „Kiosk“.

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Getränkehandel

Kaufhaus-Öffnung trotz Corona-Pandemie?

Die bis zum 19. April 2020 befristete Regelung der Schließung sämtlicher Verkaufsstellen des Einzelhandels unter gleichzeitiger Bestimmung ausdrücklich bezeichneter Ausnahmefälle ist noch als ein verhältnismäßiger, insbesondere erforderlicher und angemessener Eingriff in die Rechte des Einzelnen.

Mit dieser Begründung hat das

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Einkaufszentrum

Auch über 800 m²…

Bei der Untersagung des Betriebs von Verkaufsstellen des Einzelhandels, die 800 m² Verkaufsfläche überschreiten, handelt es sich um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübung. Außerdem verstößt die Vorschrift gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

So hat

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