Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das wiederholte Ablehnungsgesuch

Ein Ablehnungsgesuch kann grundsätzlich nur in zulässiger Weise wiederholt werden, wenn neue Ablehnungsgründe oder Beweismittel geltend gemacht werden. Allerdings kann es auch genügen, die bisherigen Ablehnungsgründe zu ergänzen. Bei einer Entscheidung durch den sog. konsentierten Einzelrichter kann dieser selbst in

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Der ungesetzliche Einzelrichter

Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt.

Hat

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Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines Beschwerdesenats kommt nur in Betracht, wenn die Nichtzulassung in dem vorangegangenen Beschluss des originären Einzelrichters auf einem willkürlichen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte beruht.

Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde ist grundsätzlich nicht möglich.

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Befangenheitsgesuch gegen einen Einzelrichter

Über ein Be­fan­gen­heits­ge­such, das sich gegen ein als Ein­zel­rich­ter zur Ent­schei­dung be­ru­fe­nes Mit­glied des Spruch­kör­pers rich­tet, ent­schei­det der Spruch­kör­per.

Über das an­ge­brach­te Ab­leh­nungs­ge­such hat der Senat gemäß § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 45 Abs. 1 ZPO ohne Mit­wir­kung

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