Thüringer Finanzgericht in Gotha / Sozialgericht Gotha

Übertragung eines Finanzrechtsstreits auf den Einzelrichter

Der senatsinterne Geschäftsverteilungsplan muss eindeutige Regelungen darüber enthalten, welches Senatsmitglied im jeweiligen Fall zum Einzelrichter zu bestellen ist. Die zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Beteiligten vor Ergehen eines Beschlusses, mit dem der Rechtsstreit einem Senatsmitglied als Einzelrichter übertragen wird, angehört werden müssen, ist nicht

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LG Bremen

Beschwerdeentscheidung durch die Landgerichtskammer

Nach § 568 Satz 1 ZPO entscheidet das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist. Im vorliegenden Fall hat der Amtsrichter über die Kosten des Rechtsstreits entschieden. In einem solchen Fall ist die Kammer gemäß § 568

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das wiederholte Ablehnungsgesuch

Ein Ablehnungsgesuch kann grundsätzlich nur in zulässiger Weise wiederholt werden, wenn neue Ablehnungsgründe oder Beweismittel geltend gemacht werden. Allerdings kann es auch genügen, die bisherigen Ablehnungsgründe zu ergänzen. Bei einer Entscheidung durch den sog. konsentierten Einzelrichter kann dieser selbst in den Gründen der Hauptsacheentscheidung das unzulässige Ablehnungsgesuch zurückweisen. Nach §

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Sprungrevision – und ihre Zulassung durch den Einzelrichter

Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Zulassung durch den Einzelrichter anstelle der Kammer erfolgt ist. Mit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter geht die Entscheidungsbefugnis für den Rechtsstreit uneingeschränkt auf den Einzelrichter über; dieser, nicht die ganze Kammer, entscheidet am Ende im Urteil nach seiner aus

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Zulassung der Sprungrevision – durch den Einzelrichter

Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Zulassung durch den Einzelrichter anstelle der Kammer erfolgt ist. Mit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter geht die Entscheidungsbefugnis für den Rechtsstreit uneingeschränkt auf den Einzelrichter über; dieser, nicht die ganze Kammer, entscheidet am Ende im Urteil nach seiner aus

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Grundsätzliche Bedeutung – und der Einzelrichter

Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, die grundsätzliche Bedeutung haben oder besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen, das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 ZPO zwingend dem Kollegium zu übertragen. Bejaht er wie hier mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in

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Oberlandesgericht München

Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht deshalb unwirksam, weil sie durch den Einzelrichter erfolgt ist, obwohl er bei Annahme eines Zulassungsgrunds das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 ZPO der mit drei Mitgliedern besetzten Kammer (§ 75 GVG) hätte übertragen müssen. An eine dennoch erfolgte Zulassung ist das Rechtsbeschwerdegericht gemäß

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Wenn die Kammer statt des Einzelrichters entscheidet

Gemäß § 568 Satz 1 ZPO entscheidet das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen wurde. Die Kammer kann in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung nur entscheiden, wenn der Einzelrichter das Verfahren nach § 568 Satz 2 ZPO auf

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Geschäftsmann

Die Beschwerdeentscheidung durch den originären Einzelrichter – und die Zulassung der Rechtsbeschwerde

Entscheidet der originäre Einzelrichter wie hier in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimisst, über die Beschwerde und lässt er die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam. Auf die Rechtsbeschwerde unterliegt die Entscheidung jedoch wegen der fehlerhaften Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen, weil der Einzelrichter über

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Zulassung der Rechtsbeschwerde – durch den Einzelrichter

Die Entscheidung über die Zulassung des Rechtsmittels ist nicht deshalb unwirksam, weil sie durch den Einzelrichter und nicht durch das voll besetzte Beschwerdegerichts erfolgt ist. Die angefochtene Entscheidung des Einzelrichters unterliegt jedoch bereits deshalb der Aufhebung, weil sie unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz

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Beweisaufnahme durch einen beauftragten Richter

Für die Frage, ob ein Gericht nach § 96 Abs. 2 VwGO schon vor der mündlichen Verhandlung Beweis durch eines seiner Mitglieder als beauftragten Richter erheben lassen kann, gelten die Kriterien für die Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren nach § 87 Abs. 3 Satz 2 VwGO.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der konsentierte Einzelrichter beim Finanzgericht

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 79a Abs. 3, 4 FGO hat der Berichterstatter zwar die Möglichkeit, Entscheidungen allein zu treffen; denn nach dieser Vorschrift „kann“ er im Einverständnis der Beteiligten auch sonst anstelle des Bundesfinanzhofs entscheiden. Dieses eingeräumte Ermessen hat der Berichterstatter bei der Frage der Bestellung zum konsentierten

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Entscheidung durch den Einzelrichter – und der Widerruf der Einverständniserklärung

Der Widerruf der Einverständniserklärung zur Entscheidung durch den Einzelrichter ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn sich die Prozesslage bei objektiver Betrachtung nachträglich nicht wesentlich geändert hat. Im vorliegenden Streitfall waren keine Anhaltspunkte für eine nachträgliche wesentliche Änderung der Prozesslage ersichtlich. Die Berichterstatterin hatte lediglich eine die

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Unterschiedliche Rechtsansichten in der Kammer

Es dürfte mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar sein, wenn ein Einzelrichter der Kammer von der Rechtsprechung eines anderen Kammermitglieds zu einer grundsätzlich klärungsfähigen Rechtsfrage entscheidungserheblich abweicht, anstatt die Frage auf die Kammer zu übertragen. Die Pflicht zur Rückübertragung auf die Kammer (hier: gemäß § 76

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Geldscheine

Die Entscheidung des originären Einzelrichters – und die rechtsgrundsätzliche Bedeutung

Entscheidet der originäre Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimisst, über die Beschwerde und lässt er die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam. Auf die Rechtsbeschwerde unterliegt die Entscheidung jedoch wegen der fehlerhaften Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen, weil der Einzelrichter über die Zulassung

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Beschwerde im Betreuungsverfahren – und die Entscheidung des Einzelrichters

Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache (hier: Betreuungssache) unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt. Der angefochtene Beschluss leidet in einem solchen Fall an

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Computerarbeit

Grundsätzliche Bedeutung – und der originäre Einzelrichter

Dem originären Einzelrichter nach § 568 ZPO ist die Entscheidung von Rechtssachen grundsätzlicher Bedeutung schlechthin versagt. Der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung ist im weitesten Sinne zu verstehen, so dass nicht der Einzelrichter, sondern das Kollegium entscheiden muss, wenn zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts eine Entscheidung

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Der ungesetzliche Einzelrichter

Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt. Hat das Landgericht über eine Beschwerde in einer Betreuungssache nach §§

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Der Einzelrichter und die Zulassung der Rechtsbeschwerde

Die vom Einzelrichter ausgesprochene Entscheidung über die Zulassung des Rechtsmittels ist nicht deshalb unwirksam, weil sie durch die Einzelrichterin und nicht durch die Kammer erfolgt ist. Allerdings unterliegt die angefochtene Entscheidung des Einzelrichters regelmäßig bereits deshalb der Aufhebung, weil sie unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs.

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Insolvenz

Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

Entscheidet der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimisst, über die Beschwerde und lässt er die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam. Auf die Rechtsbeschwerde unterliegt die Entscheidung jedoch wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen, weil der Einzelrichter in Rechtssachen, denen er grundsätzliche

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Landgericht Bremen

Befangenheit wegen Beratung mit Richterkollegen?

Führen die Mitglieder einer Zivilkammer beim Landgericht untereinander Gespräche wegen einer Vielzahl von anhängigen Parallelverfahren mit zum Teil identischem Parteivortrag und versuchen sie, unter Austausch ihrer Argumente zu verschiedenen sich stellenden Rechtsfragen eine einheitliche Linie zu finden, so ist der schließlich den Einzelfall entscheidende originäre Einzelrichter nicht schon deshalb voreingenommen

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Bundesverwaltungsgericht

Der Einzelrichter in einer Arzthaftungssache

Sieht der Geschäftsverteilungsplan keine Spezialzuständigkeit einer Zivilkammer nach § 348 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e ZPO vor, ist bei einer Entscheidung durch den Einzelrichter nicht schon wegen des Umstands, dass Arzthaftungssachen grundsätzlich vom voll besetzten Spruchkörper zu verhandeln sind, ein Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter gegeben.

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Laptop

Beweiserhebung durch den vorbereitenden Einzelrichter des Berufungsgerichts

Die Erhebung aller notwendigen Beweise durch den vorbereitenden Einzelrichter des Berufungsgerichts ist nicht nach § 527 Abs. 2 Satz 2 ZPO stets unzulässig. Der Einzelrichter darf vielmehr, wenn nicht die besonderen Gegebenheiten des Arzthaftungsprozesses dem entgegenstehen, alle notwendigen Beweise erheben, soweit dies zur Vereinfachung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht wünschenswert

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Schreibmaschine

Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines Beschwerdesenats kommt nur in Betracht, wenn die Nichtzulassung in dem vorangegangenen Beschluss des originären Einzelrichters auf einem willkürlichen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte beruht. Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde ist grundsätzlich nicht möglich. Sie kann auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung ausnahmsweise nachgeholt

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Befangenheitsgesuch gegen einen Einzelrichter

Über ein Be­fan­gen­heits­ge­such, das sich gegen ein als Ein­zel­rich­ter zur Ent­schei­dung be­ru­fe­nes Mit­glied des Spruch­kör­pers rich­tet, ent­schei­det der Spruch­kör­per. Über das an­ge­brach­te Ab­leh­nungs­ge­such hat der Senat gemäß § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 45 Abs. 1 ZPO ohne Mit­wir­kung des ab­ge­lehn­ten Rich­ters in der bei Be­schlüs­sen au­ßer­halb der münd­li­chen

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Landgericht Bremen

Der Einzelrichter in der Berufungsinstanz

Wird der Rechtsstreit vom Berufungsgericht auf den Einzelrichter übertragen, so tritt dieser nach § 526 Abs. 1 ZPO vollständig an die Stelle des Kollegiums. Er ist nach Übertragung der Sache auf ihn für die Entscheidung des Rechtsstreits insgesamt und damit auch für die Verwerfung der Berufung durch Endurteil zuständig. Ohne

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Oberlandesgericht München

Der Einzelrichter und die Zulassung der Rechtsbeschwerde

Mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde zieht der Einzelrichter auch dann objek-tiv willkürlich unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) eine nicht ihm, sondern der Kammer zustehende Ent-scheidungsbefugnis an sich, wenn er den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für gegeben hält und hieraus

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Schild

Der Einzelrichter und die rechtsgrundsätzliche Bedeutung einer Beschwerdesache

Misst ein Einzelrichter in einem Beschwerdeverfahren einer Sache rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu und lässt deswegen die Rechtsbeschwerde zu, ist die Zulassung zwar wirksam, seine Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde im Hinblick auf die von Amts wegen zu berücksichtigende fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 13. März

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Entscheidung durch den Berichterstatter

Der Widerruf einer gegenüber dem Finanzgericht abgegebenen Einverständniserklärung mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter nach § 79a Abs. 3 und 4 FGO ist ausgeschlossen, soweit sich die Prozesslage bei objektiver Betrachtung nachträglich nicht wesentlich geändert hat. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Kläger sein durch Schriftsatz vom

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Bundesverwaltungsgericht

Gesetzlicher Richter in der Streitwertbeschwerde

Die vorschriftswidrige Besetzung des Beschwerdegerichts verletzt das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG). Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus. Nicht jede fehlerhafte Anwendung oder Nichtbeachtung einer einfachgesetzlichen

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