Eine Umweltverbandsklage wegen des Brandschutzes in einem Eisenbahntunnel ist unzulässig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine auf nachträgliche Verbesserung des Brandschutzes in einer Tunnelanlage des Bahn-Projekts „Stuttgart 21“ gerichtete Klage einer Umweltvereinigung gegen einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss mangels Betroffenheit der Vereinigung in ihrem
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