Ein sofort bei Gericht gestellter Eilantrag ist unzulässig, wenn nicht vorher die zuständigen Stellen mit dem Anliegen befasst worden sind. Sind nach einem schweren Bahnunfall vor der Freigabe der Bahnstrecke umfangreiche (Sicherheits-) Prüfungen vorgenommen und die Bahnanlage vorsorglich für zunächst sechs Monate unter besondere Beobachtung gestellt worden, liegt voraussichtlich kein
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