Eigenes Verschulden beim Glatteisunfall

Mit den Voraussetzungen eines die Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Stadt ausschließenden, weit überwiegenden Mitverschuldens des durch einen Schnee- und Glatteisunfall geschädigten Fußgängers musste sich aktuell der Bundesgerichtshof befassen:

Im hier entschiedenen Fall hatte die beklagte Stadt die ihr obliegende winterliche Räum-

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Eis und Schnee an Heiligabend

Ein öffentlicher Parkplatz muss nicht lückenlos von Eis und Schnee befreit werden. Bei einem Unfall haftet der Inhaber des Kundenparkplatzes nicht, wenn die glatte Eisfläche hätte umgangen werden können.

Diese Ansicht vertrat jedenfalls das Oberlandesgericht Koblenz in einem bei ihm

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