Die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) in § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, Satz 3 StGB in Verbindung mit § 463a Abs. 4 StPO sind. wie das Bundesverfassungericht jetzt entschied, mit dem Grundgesetz vereinbar. In diesen gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung liegt zwar ein tiefgreifender Grundrechtseingriff
LesenSchlagwort: elektronische Fußfessel
Elektronische Fußfessel – während der Führungsaufsicht
Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, eine im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Weisung zum Tragen einer „elektronischen Fußfessel“ im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig auszusetzen. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung
LesenJustizbeamte mit elektronischer Fußfessel
Wie das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein mitteilt, wird ab dem 1. Dezember 2011 die Elektronische Aufenthaltsüberwachung getestet – und zwar an Mitarbeitern des Justizministeriums. Bereits im Juli diesen Jahres hat die Landesregierung beschlossen, auch in Schleswig-Holstein zum besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) zuzulassen. Die
LesenStaatsvertrag für elektronische Fußfessel unterschrieben
Am 29.08.2011 unterzeichneten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg – Vorpommern den Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL). Hessen und Bayern haben ihn bereits zuvor unterzeichnet. Ziel des Staatsvertrages ist es, mit Hilfe einer sogenannten elektronischen Fußfessel bei entlassenen Straftätern deren Aufenthaltsort mittels GPS festzustellen. So sollen
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