Das Bundesarbeitsgericht – und das EGVP

Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundesarbeitsgerichts kann eine Nichtzulassungsbeschwerde seit dem 1.01.2018 nur dann eingereicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist. Die gesetzliche Form ist nicht mehr

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Einspruch per E-Mail

Eine einfache E-Mail reicht zur Anfechtung eines Bescheids nicht aus. Für eine elektronische Einspruchseinlegung nach § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 Abgabenordnung ist zwingend eine sog. qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz erforderlich.

Mit dieser Begründung hat das

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Bundesfinanzhof (BFH)

Klageerhebung per E-Mail

Die wirksame Erhebung einer Klage per E-Mail bei einem Finanzgericht (hier: Finanzgericht Hamburg) erfordert die Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur, wenn das betreffende Bundesland diese Signatur in einer Verordnung vorgeschrieben hat.

Seit dem Jahr 2005 sieht die Finanzgerichtsordnung vor, dass

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