Die Rechtsfrage der Zulässigkeit der Verwendung einer sogenannten Container-Signatur im Zeitraum nach dem 1. Januar 2018 (§ 130a ZPO, § 4 ERVV) ist mittlerweile höchstrichterlich geklärt. Wird die Berufung hiernach als unzulässig verworfen, verletzt dies die Rechtsmittelführer auch nicht in deren Ansprüchen auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1
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