Eine Verfassungsbeschwerde kann nicht per De-Mail eingereicht werden. Eine derart beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht aktuell nicht zur Entscheidung angenommen, da die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorlägen, die Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung habe und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der von dem Beschwerdeführer
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