Oberlandesgericht Köln

Das beA einer Berufsausübungsgesellschaft – und der nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatz

Mit der Formwirksamkeit der Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach einer prozessbevollmächtigten anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Dem zugrunde lag eine Räumungsklage, die das erstinstanzlich hiermit befasste Amtsgericht Frankfurt am Main

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Aktenstapel

Ersatzeinreichung – und die Glaubhaftmachung

Zur Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf es der anwaltlichen Versicherung des Scheiterns einer oder mehrerer solcher Übermittlungen nicht, wenn sich aus einer Meldung auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer, des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs

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