Wird bei getrennt Lebenden das Fürsorgerecht auf ein Elternteil allein übertragen, steht dieses in der Pflicht, dem anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes geben. Dazu zählt auch der Einblick in das Schulzeugnis. Trotz regelmäßiger Unterhaltszahlungen bleibt der Kontakt zwischen Kind und Unterhaltszahlendem oft sporadisch.
Lesen