Die drohenden Kindeswohlgefährdungen nach einem erfolgten Kindesmissbrauch können auch einen längerfristigen Ausschluss des Umgangsrechts des Vater rechtfertigen. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfahren hatte der beschwerdeführende Vater Ende März 2019 sein ältestes, damals 9-jähriges Kind erheblich sexuell missbraucht. Das auf eine Selbstanzeige des Vaters eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren stellte die
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