Mädchen

Kindesmissbrauch durch den Vater – und der längerfristige Ausschluss des Umgangsrechts

Die drohenden Kindeswohlgefährdungen nach einem erfolgten Kindesmissbrauch können auch einen längerfristigen Ausschluss des Umgangsrechts des Vater rechtfertigen. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfahren hatte der beschwerdeführende Vater Ende März 2019 sein ältestes, damals 9-jähriges Kind erheblich sexuell missbraucht. Das auf eine Selbstanzeige des Vaters eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren stellte die

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Impfung

Die von der 15jährigen Tochter ausdrücklich gewünschte Corona-Schutzimpfung

Der nachdrückliche Wunsch einer 15 – Jährigen gegen Covid-19 geimpft zu werden ist als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich. So hat jetzt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken die strikte Ablehnung der Impfung durch die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter als einen Sorgerechtsmissbrauch bewertet, der dem Kindeswohl zuwiderläuft und den Teilentzug der elterlichen

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Kindesmissbrauch

Ausschluss eines Elternteils von der elterlichen Sorge – und die Begründung der Verfassungsbeschwerde

Sind fachgerichtliche Entscheidungen über den Ausschluss eines Elternteils von der gemeinsamen Sorge auf ihre Vereinbarkeit mit dem Elternrecht zu überprüfen, sind Prüfungsmaßstab und Prüfungsintensität des Bundesverfassungsgerichts im Verhältnis zur Konstellation des Art. 6 Abs. 3 GG zurückgenommen. Die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen dazu, ob die Voraussetzungen des §

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Teddybär

Sorgerechtsentziehung – wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von Eltern nicht zur Entscheidung angenommen, denen wegen des Verdachts erheblicher Misshandlungen ihres zu den Vorfallzeitpunkten nur wenige Monate alten Kindes weite Teile des Sorgerechts entzogen wurden. Das als Beschwerdegericht zuständige Oberlandesgericht Frnakfurt am Main hat sich zuvor nach Einholung mehrerer medizinischer Gutachten und weiterer

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Sommerfeld

Schulische Überforderung – und die Kindeswohlgefährdung

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb aktuell eine Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge wegen einer vor allem aus schulischer Überforderung resultierenden Kindeswohlgefährdung ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich eine Mutter und ihre mittlerweile 16-jährige Tochter, bei der ein Förderbedarf im

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Amtsgericht Aurich

Sorgerechtsverfahren – und die verfassungsrechtlichen Anforderungen

Aus der grundrechtlichen Gewährleistung des Elternrechts und aus der Verpflichtung des Staates, über dessen Ausübung im Interesse des Kindeswohls zu wachen, einerseits und aus dem Gebot, möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung zu erkennen, andererseits, ergeben sich Folgerungen für das Prozessrecht und seine Handhabung in Sorgerechtsverfahren. Zwar

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Corona-Impfung

Der Streit der Eltern um die Corona-Schutzimpfung

Sind die Eltern über Durchführung einer Corona-Schutzimpfung ihres fast 16-jährigen impfbereiten Kindes uneinig, kann die Entscheidungsbefugnis auf den der Empfehlung der STIKO vertrauenden Elternteil übertragen werden. Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in

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Zeugnis

Getrenntlebende Eltern: Wer darf Einsicht in das Schulzeugnis des Kindes haben?

Wird bei getrennt Lebenden das Fürsorgerecht auf ein Elternteil allein übertragen, steht dieses in der Pflicht, dem anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes geben. Dazu zählt auch der Einblick in das Schulzeugnis. Trotz regelmäßiger Unterhaltszahlungen bleibt der Kontakt zwischen Kind und Unterhaltszahlendem oft sporadisch.

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Verfahrensbeistand statt Kindesanwalt im Umgangsverfahren

Im Kindschaftsverfahren erfordert das Kindeswohl eine eigenständige Beauftragung eines Rechtsanwalts für das Kind nicht, wenn vom Familiengericht bereits ein Verfahrensbeistand bestellt worden ist und dieser aufgrund der ihm zustehenden Befugnisse in der Lage ist, die Rechte und Interessen des Kindes geltend zu machen. Der Antrag eines Elternteils, ihm bei bestehender

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Wechselmodell – kein Regelfall für das Umgangsrecht?

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassugnsgerichts besteht keine gesetzgeberische Pflicht zur Einräumung eines paritätischen Umgangsrechts („Wechselmodell“) getrennt lebender Eltern als Regelfall. Insbesondere folgt aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht, dass der Gesetzgeber den Gerichten für die Zuordnung von Rechten und Pflichten getrennt lebender Eltern eine paritätische Betreuung als Regel vorgeben

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Unbefristeter Umgangsausschluss

Das Umgangsrecht eines Elternteils steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Es ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung

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Elterliche Konflikte – und der Entzug des Umgangsbestimmungsrechts

Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mildere Mittel stets vorrangig. Ob die Befugnis zur Umgangsbestimmung Bestandteil der elterlichen Sorge ist und ob dieser gegenüber

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Notar

Einwilligung der Eltern in die ärztliche Behandlung ihrer Kinder

Ein ärztlicher Heileingriff bei einem minderjährigen Kind bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt, darf dieser in von der Rechtsprechung präzisierten Ausnahmefällen – abhängig von der Schwere des Eingriffs – darauf vertrauen, dass der abwesende Elternteil den erschienenen Elternteil zur Einwilligung

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Berlin – und die Suche nach dem zuständigen Jugendamt

Mit der Frage der Bestimmung des zur Mitwirkung in einem die Personensorge betreffenden Verfahren sachlich zuständigen Jugendamts in Berlin hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Dabei sieht der Bundesgerichtshof die Bundesgerichtshofsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin nicht als zuständiges Jugendamt im Sinn von § 162 Abs.

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Gemeinsame elterliche Sorge – aber nicht immer

Im Rahmen des § 1626a BGB kann auf die Prüfungskriterien des § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB zurückgegriffen werden. § 1626a BGB enthält keine gesetzliche Vermutung oder ein Leitbild dahingehend, dass die gemeinsame elterliche Sorge gegenüber der Alleinsorge vorzugswürdig ist. Gemäß § 1626a Abs. 2 BGB überträgt das Familiengericht

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Erziehung ist das Recht der Eltern – auch bei „afrikanischen“ Erziehungsmethoden

Eine Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus. Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte im Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Stützen sich

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Gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung der Eltern

Allein aus der normtechnischen Gestaltung von § 1671 BGB kann kein Regel-/Ausnahmeverhältnis zugunsten des Fortbestandes der gemeinsamen elterlichen Sorge hergeleitet werden. Ebenso wenig besteht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung

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Abänderung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

Trotz des Grundsatzes in § 65 Abs. 4 FamFG, dass es im Beschwerdeverfahren unerheblich ist, ob das Familiengericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, hat das Beschwerdegericht seine und des erstinstanzlichen Gerichts internationale Zuständigkeit positiv festzustellen. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte für die Regelung der elterlichen Sorge folgt abschließend

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Spätere Heirat – und die elterliche Sorge

Dass ein Kindesvater, der später mit der Mutter eines gemeinsamen Kindes die Ehe geschlossen hat, Mitinhaber der elterlichen Sorge für dieses Kind ist, auch wenn die förmliche Vaterschaftsanerkennung erst nach der Heirat erfolgte, stellt insbesondere nach dem im Rahmen der Verfahrenskostenbewilligung keine „schwierige Rechtsfrage“ (mehr) dar. Die im vorliegenden Verfahren

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Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie

Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen die Eltern die Rückführung des Kindes, muss der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als im Verhältnis zu einem Sorgerechtsentzug milderes Mittel erwogen werden. Ergibt sich die Gefährdung des Kindeswohls allein daraus, dass das Kind zur Unzeit aus der

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Übertragung der elterlichen Sorge auf den bislang nicht sorgeberechtigten Kindesvater

Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern hat der Gesetzgeber dem gesetzlichen Leitbild der gemeinsamen elterliche Sorge Geltung verschafft. Danach erfordert eine Beibehaltung der Alleinsorge der mit dem Kindesvater nicht verheirateten Kindesmutter über eine schwerwiegende und nachhaltige Störung der elterlichen Kommunikation hinaus die Feststellung, dass

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Kommunikationsprobleme geschiedener Eltern

Aufgetretene Kommunikationsprobleme zwischen geschiedenen Kindeseltern rechtfertigen keine Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Maßstab und Ziel ist insoweit allein das Kindeswohl und nicht der Ausgleich persönlicher Defizite zwischen den Eltern. So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Kindesmutter, die beantragt hat, ihr die alleinige elterliche Sorge

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Keine Lust auf Schule

Sind Eltern nicht Willens und in der Lage, die Schulpflicht ihres elfjährigen Sohnes durchzusetzen, darf das Jugendamt eingreifen und den Eltern kann das Recht zur Regelung seiner schulischen Angelegenheiten entzogen werden. So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines elfjährigen Jungen, der nicht zur Schule geht und dessen

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Das Recht der Eltern bei der Wahl der Schulform

Nach den Regelungen des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt haben die Eltern im Rahmen der Regelungen des Bildungsweges die Wahl zwischen den Schulformen und Bildungsgängen, welche zur Verfügung stehen. Verwaltungsinterne Vorschriften, die eine Kapazitätsgrenze für Schulen festsetzen, sind nicht geeignet, den gesetzlichen Anspruch auf Wahl des Bildungsganges bzw. der Schulform zu

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Elterliche Sorge aus Afghanistan

Vater und Mutter bleiben auch dann Inhaber der elterlichen Sorge, wenn sie in Afghanistan leben und dort nur schwer zu erreichen sind. Eine Vormundschaft für ein Kind muss nicht allein deshalb eingerichtet werden, weil die Eltern im Ausland wohnen und dort nur schwer zu erreichen sind. Die Eltern bleiben in

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Recht auf Beteiligung an elterlicher Sorge

Ein Vater von zwei nichtehelich geborenen Töchtern ist durch die Versagung der Beteiligung an der elterlichen Sorge für seine Kinder in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs 2 Satz 1 GG verletzt. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt sich hauptsächlich auf die Regelungen der § 1626a Abs. 1 Nr. 1 und

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