Unbefristeter Umgangsausschluss

Das Umgangsrecht eines Elternteils steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Es ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen

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Kommunikationsprobleme geschiedener Eltern

Aufgetretene Kommunikationsprobleme zwischen geschiedenen Kindeseltern rechtfertigen keine Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Maßstab und Ziel ist insoweit allein das Kindeswohl und nicht der Ausgleich persönlicher Defizite zwischen den Eltern.

So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in dem hier vorliegenden Fall

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Keine Lust auf Schule

Sind Eltern nicht Willens und in der Lage, die Schulpflicht ihres elfjährigen Sohnes durchzusetzen, darf das Jugendamt eingreifen und den Eltern kann das Recht zur Regelung seiner schulischen Angelegenheiten entzogen werden.

So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall

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