Provisionen können das Elterngeld erhöhen. Auch als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren angemeldete Provisionen können gleichwohl als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, wenn die Bindungswirkung der Anmeldung für die Beteiligten des Elterngeldverfahrens weggefallen ist. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte eine Steuerfachwirtin geklagt, die vor der Geburt ihrer Tochter neben
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