Elternnachzug bei einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

Der Nach­zugs­an­spruch zu einem un­be­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­ling nach § 36 Abs. 1 Auf­en­thG steht je­den­falls bei gleich­zei­ti­ger oder in zeit­li­chem Zu­sam­men­hang ste­hen­der An­trag­stel­lung bei­den El­tern­tei­len zu. Wird einem El­tern­teil das Visum rechts­wid­rig ver­sagt, darf sei­nem Nach­zugs­be­geh­ren die vor­ge­zo­ge­ne Ein­rei­se des

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