Karenzentschädigung und Elternteilzeit

Arbeitsverträge enthalten oftmals nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Wettbewerbsverbote sind gegenseitige Verträge, der Arbeitnehmer schuldet die Unterlassung des Wettbewerbs, der Arbeitgeber als Gegenleistung die Zahlung der Karenzentschädigung zum Ausgleich des Nachteils, der dem Arbeitnehmer durch die Einschränkung seines Erwerbslebens entsteht. Der Anspruch des

Artikel lesen