Der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG greift vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt ein, auch wenn mehrere Elternzeitzeiträume mit einem einzigen Antrag geltend gemacht werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Beschäftigten gestärkt, die ihre Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte verteilen. Nach
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