Emissionsprospekt – und die Aufklärungspflicht aus strukturellen Gründen

Das allgemeine (abstrakte) Risiko, dass die Verwirklichung des Anlagekonzepts bei Pflichtwidrigkeiten der Personen, in deren Händen die Geschicke der Anlagegesellschaft liegen, gefährdet ist, kann als dem Anleger bekannt vorausgesetzt werden und bedarf grundsätzlich keiner besonderen Aufklärung. Pflichtverletzungen sind regelmäßig kein spezifisches Risiko der Kapitalanlage. Anders kann es liegen, wenn bestimmte

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Konferenzraum

Beteiligungsprospekt – und die Darstellung der kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten. Dazu gehört auch eine Darstellung der

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Die wiederaufgelebte Kommanditistenhaftung – und die Belehrungspflicht des Anlageberaters

Der Anlageberater schuldet eine anlegerund objektgerechte Beratung. Er hat den Kunden rechtzeitig, richtig und sorgfältig sowie verständlich und vollständig zu beraten. In Bezug auf das Anlageobjekt muss der Anlageberater den Interessenten insbesondere über die Eigenschaften und Risiken unterrichten, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Der Umfang

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Kapitalanlagebetrug – als Schutzgesetz

Die Bestimmung des § 264a StGB ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers. Gemäß § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines

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Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist

Die generelle Verkürzung der Verjährungsfrist in einer die Haftung regelnden Klausel in einem formularmäßigen Emissionsprospekt stellt eine gemäß § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB unzulässige Haftungsbeschränkung dar, weil sie die Haftung auch für grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen mittelbar erleichtert. Der Zusatz „soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (…) entgegenstehen“ führt

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Angaben zur Eigenkapitalvermittlungsprovisionen im Emissionsprospekt

In einem Emissionsprospekt muss die Höhe der Eigenkapitalvermittlungsprovisionen ab einer gewissen Größenordnung gesondert ausgewiesen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Treuhandgesellschafterin die Pflicht, die künftigen Treugeber (Anleger) über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung sind, insbesondere über regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren.

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Personelle Verflechtungen des Fondsinitiators – und seine Aufklärungspflichten

Der Emittent muss bei der Beratung von Anlageinteressenten nicht von sich aus die Frage der kapitalmäßigen und personellen Verflechtung und der hieraus resultierenden Interessenkonflikte in einer über den (zutreffenden und vollständigen) Prospektinhalt hinaus gehenden Intensität behandeln. Die aus einem Anlageberatungsvertrag folgende Pflicht zur objektgerechten Beratung bezieht sich auf diejenigen Eigenschaften

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Die optimistische Konzerndarstellung im Emissionsprospekt

Anleger haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Emissionsprospekt, auf dessen Grundlage die Anleger eine Anleihe gezeichnet haben, jedenfalls nicht zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung Defizite aufgewiesen hat. So hat das Oberlandesgericht Nürnberg in den hier vorliegenden Schadensersatzklagen einzelner Anleger entschieden, die im Jahr 2009 eine Unternehmensanleihe der Solar Millennium AG

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Hinweispflicht auf die fehlende Fungibilität einer Kapitalanlage

Ein Anlageberater ist grundsätzlich gehalten, den Anlageinteressenten, dem er zur Eingehung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds rät, darauf hinzuweisen, dass die Veräußerung eines solchen Anteils in Ermangelung eines entsprechenden Markts nur eingeschränkt möglich ist. Die persönliche Aufklärungspflicht des Beraters entfällt, wenn die entsprechende Belehrung in einem Prospekt enthalten ist

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Der 2. Börsengang der Telekom

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem weiteren Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom einen Musterentscheid erlassen und damit über die mit dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.11.2006 zur Entscheidung bestimmten Tatsachen- und Rechtsfragen entschieden. Der Vorlagebeschluss war während des seit 2013 beim

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Die Haftung für einen fehlerhaften Prospekt

Der Bundesgerichtshof hat aktuell grundlegend zu den Voraussetzungen einer Haftung nach der seit dem 1. Januar 1991 in § 13 VerkProspG und seit dem 1. Juni 2012 inhaltsgleich in § 22 WpPG kodifizierten Prospekthaftung für außerbörslich gehandelte Wertpapiere Stellung genommen: Wendet sich der Emittent von Wertpapieren ausdrücklich auch an das

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Nicht erfüllte Prognosen als Prospektfehler

Tritt eine im Prospekt prognostizierte Entwicklung nicht ein (hier: Höhe der Nettodurchschnittsverzinsung), liegt darin nur dann ein haftungsbegründender Prospektfehler, wenn die Prognose nicht durch sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt und – aus ex ante-Sicht – nicht vertretbar ist. Der Anspruchsteller genügt seiner Darlegungslast nicht, wenn er lediglich vorträgt, dass die Prognose

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Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Telekom

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat aktuell in dem Verfahren gegen die Deutsche Telekom nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) einen Musterentscheid erlassen. Das OLG Frankfurt hat damit über die mit dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11.7.2006 zur Entscheidung bestimmten Tatsachen- und Rechtsfragen entschieden. Der Vorlagebeschluss war während des

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Prospekthaftung bei ehemaligen Politikern

Auch ein körperlich von dem ausdrücklich als Emissionsprospekt bezeichneten Druckwerk getrenntes Schriftstück, das zusammen mit diesem vertrieben wird, kann bei der gebotenen Gesamtbetrachtung Bestandteil eines Anlageprospekts im Rechtssinn sein. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem es auch um die Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers (Bundesministers) und Inhabers

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Bundesverwaltungsgericht

Die Telekom, ihr dritter Börsengang und die Folgen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) muss Aufwendungen der Deutschen Telekom AG ersetzen, die dieser nach dem sogenannten „dritten Börsengang“ durch den Abschluss eines Vergleichs entstanden sind; die Telekom hatte sich mit Sammelklägern in den USA im Zusammenhang mit diesem Börsengang vergleichsweise geeinigt. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Ob auch die

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Genussrechte – die Alternative zur Bank oder Lebensversicherung?

Ein Unternehmen, das als „Genussrechte“ bezeichnete Kapitalanlageprodukte an private Anleger vertreibt, hat Werbeaussagen in seinem Flyer und seinem Kurzprospekt zu unterlassen, die die Sicherheit und Wertbeständigkeit der Genussrechte einseitig hervorheben, wenn nicht zugleich auf etwaige mit der Anlage einhergehende Risiken hingewiesen wird. In einem vom Landgericht Itzehoe entschiedenen Sachverhalt bewarb

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Arglistige Täuschung des Anlegers und der Wissenvorsprung der Bank

In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber der finanzierten Kapitalanlage setzt die Vermutung für einen konkreten Wissensvorsprung der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung der Anleger (lediglich) eine objektiv evidente Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw.

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Nachforschungspflichten eines Anlageberaters

Welche Nachforschungspflichten treffen einen Anlageberater? Mit dieser Frage musste sich jetzt der Bundesgerichtshof im Hinblick auf den im Emissionsprospekt eines Filmfonds angesprochenen Erlösversicherer beschäftigen: Ein Anlageberater ist zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich seine Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu

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Der Anlageprospekt und die „weichen“ Kosten

Ein bei objektgerechter Beratung zu offenbarender Umstand liegt darin, dass die Höhe der Aufwendungen, die tatsächlich in Grund und Boden und in Bauerrichtung oder Renovierung und Umbau investiert werden sollten, nicht nachvollziehbar in dem Prospekt dargetan und auch nicht aus dem sog. Investitionsplan eindeutig erschlossen werden konnte. Hierauf war hinzuweisen.

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Der nicht gelesene Anlageprospekt

Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte. Mit

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Der nicht gelesene Emissionsprospekt

Seit dem 1. Januar 2002 gilt auch für Schadensersatzansprüche eine dreijährige Regelverjährung nach § 195 BGB, wobei für den Fristbeginn zusätzlich die subjektiven Voraussetzungen nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen. Der Gläubiger muss also von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis

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Schadensersatz für Prospektfehler beim geschlossenen Immobilienfonds

Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, die dort prognostizierte, für die Rentabilität des Fonds maßgebliche künftige Entwicklung der Mieten beruhe „auf Erfahrungswerten der Vergangenheit“, obwohl den Prospektverantwortlichen keine Erkenntnisse darüber vorlagen, dass in der Vergangenheit bei vergleichbaren Objekten unter entsprechenden äußeren Umständen Mietzuwächse in der prognostizierten Höhe erzielt

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Der veraltete Emissionsprospekt

Eine arglistige Täuschung des Anlegers im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds kann zu bejahen sein, wenn ihm das Anlageobjekt anhand eines mehr als vier Jahre alten und inhaltlich bereits überholten Prospekts erläutert wird. Ein solches Verhalten liegt insbesondere nahe, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht,

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Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage

Prominente machen Werbung – Üblich. Einige Prominente machen auch Werbung für Kapitalanlagen – Kennen wir seit der Werbung für die Telekom-Aktie durch einen Hamburger Tatort-Kommissar. Aber haften diese Prominenten auch, wenn sich bei der Kapitalanlage, für die sie im Zusammenhang mit Emission werben, im Emissionsprospekt Fehler finden? Dieser Frage musste

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Prospekthaftung bei geschlossenen Berliner Immobilienfonds

Der Bundesgerichtshof hat heute über Ansprüche aus Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin entschieden. Die Beklagte, die GEHAG GmbH, ist Gründungsgesellschafterin des GEHAG-Fonds 11 und noch weiterer gleichartiger geschlossener Immobilienfonds, an denen sich in den 90er Jahren zahlreiche Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet beteiligt haben. Die GEHAG-Anteile wurden

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GmbH & Co. Treuhand-KG

Eine Kommanditgesellschaft, die die eingeworbenen Mittel ihrer Treugeberkommanditisten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten anlegt, betreibt weder ein nach § 32 KWG erlaubnispflichtiges Finanzkommmissionsgeschäft noch ein Investmentgeschäft. Wenn die Gesellschaft die Anlagegelder in erster Linie für den Aufbau eines dritten Unternehmens verwendet, müssen im Emissionsprospekt das Geschäftsmodell

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Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

Wenn die Gesellschaft die Anlagegelder in erster Linie für den Aufbau eines dritten Unternehmens verwendet, müssen im Emissionsprospekt das Geschäftsmodell dieses Unternehmens, seine Chancen und Risiken zutreffend dargestellt werden. Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinn wegen fehlerhafter Angaben in Prospekten, die seit dem Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. Juli 2002 veröffentlicht

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Schadensminderung bei der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

Den Anleger trifft unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung keine Verpflichtung, den Emissionsprospekt nach Zeichnung der Kapitalanlage auf Widersprüche zu den Angaben des Anlageberaters zu untersuchen und seine auf den Fondsbeitritt gerichtete Willenserklärung innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen. Er darf vielmehr darauf vertrauen, vom dem Berater zutreffend informiert worden zu sein.

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Telekom-Börsengang und US-Sammelklage

Die Deutsche Telekom AG kann von der Bundesrepublik Deutschland und der Kreditanstalt für Wiederaufbau keinen Ersatz für die auf die US-Sammelklage gezahlte Vergleichssumme verlangen. Das Oberlandesgericht Köln wies jetzt die Klage der Deutschen Telekom AG gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf Zahlung von 112.585.552,79 € in

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