Es verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes sowie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass die im Rahmen des europarechtlichen Emissionshandelssystems ausgegebenen Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen für Betreiber stromproduzierender Anlagen mittlerweile nicht
Artikel lesen
