„Modell“ im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV ist nach § 2 Nr. 15 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Dem steht nicht entgegen, dass nach § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Art. 2 Nr.
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