Nutzer des Lichts

Ein Versorgungsunternehmen, das von der Stadt mit der Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen beauftragt ist, hat keinen Anspruch auf Entlastung von der auf den von ihm dafür bezogenen Strom zu zahlenden Steuer. Denn dieses Unternehmen ist nicht der (Primär-)Nutzer des Stroms, was

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Energiesteuerliche Entlastung nach Verwendung

Ein Energieerzeugnis ist im Sinne der energiesteuerlichen Entlastungstatbestände „nachweislich versteuert“ nicht bereits mit dem Entstehen des Steueranspruchs, sondern erst mit seiner verbindlichen Konkretisierung, etwa durch Anmeldung oder Festsetzung der Steuer.

Eine Entlastung bei der Verwendung eines nachweislich versteuerten Energieerzeugnisses ist

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Entlastung von Energiesteuer im Billigkeitswege

§ 227 AO ist bei Steuervergütungsansprüchen nicht anwendbar. Daher kann keine Entlastung von Energiesteuer im Billigkeitswege bei einer versehentlichen Vermischung von versteuertem Dieselkraftstoff und versteuertem Vergaserkraftstoff erfolgen.

Als Anspruchsgrundlage für die Entlastung von Energiesteuer im Wege einer Billigkeitsentscheidung kommt allein

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Energiesteuer in der Keramikindustrie

Für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine Energiesteuerentlastung gewährt werden.

Die Gewährung einer Steuerentlastung für Energieerzeugnisse, die für chemische Reduktionsverfahren verwendet werden, setzt voraus, dass die in solchen

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