Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Nach einem aktuellen Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs durfte die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit darüber informieren, sie habe der betroffenen Energielieferantin diese Tätigkeit zum Schutz der Haushaltskunden untersagt. Die Pressemitteilung durfte auch den Hinweis enthalten, die Energielieferantin halte nach Auffassung der

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RWE-Braunkohlekraftwerk Niederaußem

RWE – und der peruanische Bergführer

In dem Klageverfahren des peruanischen Bergführers Lliuya gegen den RWE-Konzern hat das Oberlandesgericht Hamm die Berufung des Klägers nunmehr zurückgewiesen – und der Haftung deutscher Stromkonzerne für weltweite Naturkastrophen die Tür geöffnet:

In der mündlichen Urteilsbegründung betonten die OLG-Richter, dass der

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