Asphaltarbeiten

Das enteignete Grundstück eines Bauunternehmens – und die Entschädigungszahlung als vGA

Vereinnahmen die Gesellschafter einer GmbH auf der Grundlage eines Vertrages zur Abwendung einer Enteignung der den Gesellschaftern gehörenden Grundstücke eine Entschädigungszahlung, mit der auch Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebs der GmbH abgegolten wurden, kommt eine vGA in Betracht, wenn der GmbH die Geschäftschance zum Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung zu ihren Gunsten genommen wurde.

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Auschwitz

Ausgleichsleistung für besatzungshoheitliche Enteignung – und die Beschäftigung von KZ-Häftlingen

Die menschenunwürdige Unterbringung und Behandlung auf einem Rittergut eingesetzter Häftlinge des dort errichteten KZ-Außenlagers durch die Unternehmensverantwortlichen schließt einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen für die besatzungshoheitliche Enteignung des Gutes gemäß § 1 Abs. 4 AusglLeistG aus. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit wenden sich die Erbinnen gegen die Rücknahme der

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Tagebau

Weiterbaggern für den Tagebau

Die RWE Power AG darf die Grundstücke eines Landwirts in Lützerath zur Gewinnung von Braunkohle im Tagebau Garzweiler abbaggern und die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat jetzt die Beschwerden des Landwirts und zweier Mieter zurückgewiesen, die zuvor beim Verwaltungsgericht Aachen ebenfalls ohne

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Stadtbahn Köln-Eifelwall

Stadtbahn-Bau in Köln

Die Arbeiten der 3. Baustufe der Kölner Nord-Süd-Stadtbahn können planmäßig am 10. Januar 2022 beginnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag, mit dem sich eine Grundstückseigentümerin sich gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse der Bezirksregierung Köln wandte, abgelehnt. Die Antragstellerin ist Eigentümerin von Grundstücken im Bereich des Verkehrsknotens Schönhauser Str. / Bonner Straße im

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Enteignung ist keine Veräußerung

Ordnet eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (Stadt) die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf sich selbst gegen Zahlung einer Entschädigung an, enteignet sie also den Grundstückseigentümer, ist ein hieraus erzielter Gewinn nicht steuerpflichtig. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall wurden die miteinander verheirateten Kläger wurden im Streitjahr gemeinsam zur

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Enteignung – und kein Spekulationsgewinn

Ordnet eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (Stadt) die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf sich selbst gegen Zahlung einer Entschädigung an, enteignet sie also den Grundstückseigentümer, ist ein hieraus erzielter Gewinn nicht steuerpflichtig. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall erwarb der Kläger im Jahr 2005 das Alleineigentum an einem

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Klärschlamm als Dünger

Das Verbot der Klärschlammaufbringung wirkt nicht wie eine Enteignung. Das Eigentum ist nicht in der Substanz, sondern allenfalls in der Verwendung beeinträchtigt. Hierfür sieht das Gesetz einen Ausgleich nicht vor. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Rostock in dem hier vorliegenden Fall der Klägerin keine Entschädigung zugesprochen und gleichzeitig die

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Die Kohlenmonoxid-Pipeline am Niederrhein

Das Bundesverfassungsgericht hat einen konkreten Normenkontrollantrag des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, der die Frage betraf, ob das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Kohlenmonoxid-Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen mit Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar sei, als unzulässig behandelt. InhaltsübersichtAusgangssachverhaltAnforderungen an eine RichtervorlageEnteignungen aufgrund des

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Verkauf statt Enteignung – und die Erstattung der Anwaltsgebühren

Soll außerhalb eines Enteignungs- oder Besitzeinweisungsverfahrens durch den Abschluss eines Kaufvertrags oder eines Vertrags über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Grundstückseigentümer eine sonst zu erwartende Enteignung oder Besitzeinweisung abgewendet werden, gelten zwischen den Vertragsparteien grundsätzlich ausschließlich die Regeln des bürgerlichen Rechts. Dies steht auch einer entsprechenden Anwendung des §

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Sofortige Vollziehung einer Besitzeinweisung – und die Versagung von Eilrechtsschutz

Droht bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche Grundrechtsverletzung, die durch eine stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so darf sich das Fachgericht im Eilverfahren grundsätzlich nicht auf eine bloße Folgenabwägung der widerstreitenden Interessen beschränken. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordert dann vielmehr regelmäßig eine über die

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Der unanfechtbare Planfeststellungsbeschluss – Gebäudeschäden als enteignender Eingriff

Im Fall von nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (Ortsumgehung einer Landesstraße) aufgetretenen, nicht voraussehbaren und durch Schutzvorkehrungen nicht mehr zu verhindernden Schäden am Eigentum Dritter (hier: Feuchtigkeitsschäden am Wohnhaus) besteht kein Anspruch der Betroffenen auf angemessene Entschädigung nach § 75 Abs. 2 Satz 4 VwVfG. In einem solchen Fall können die

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Enteignungen für den Braunkohle-Tagebau

Nach Art. 14 Abs. 3 GG kann eine Enteignung nur durch ein hinreichend gewichtiges Gemeinwohlziel gerechtfertigt werden, dessen Bestimmung dem parlamentarischen Gesetzgeber aufgegeben ist. Das Gesetz muss hinreichend bestimmt regeln, zu welchem Zweck, unter welchen Voraussetzungen und für welche Vorhaben enteignet werden darf. Allein die Ermächtigung zur Enteignung für „ein

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Stuttgart 21 in Karlsruhe

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen den Weiterbau von Stuttgart 21 ohne Erfolg, das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Wohnung in einem Gebäude in Stuttgart, dessen Abbruch der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 28.01.2005 über die „Talquerung mit neuem Hauptbahnhof“ als

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Die Berliner Sing-Akademie und das Maxim-Gorki-Theater

Eine Enteignung im Sinne von § 1 VermG liegt nicht vor, wenn ein Privatgrundstück versehentlich als Volkseigentum gebucht wird und die zuständige staatliche Stelle diese Buchung in der irrigen Annahme hinnimmt, das Grundstück sei bereits auf an-derer Grundlage enteignet worden. Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird dann nicht durch

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Oberlandesgericht

Zweckverfehlung beim Umlegungsbeschluss

Eine Umlegung darf grundsätzlich nicht allein dem Zweck dienen, der öffentlichen Hand unentgeltlich Verkehrsflächen zu verschaffen. Ausreichend ist jedoch, dass eine Neuordnung von einbezogenen Grundstücken erforderlich ist, weil nach der Abtrennung der für die Straßenanlegung benötigten Flächen die verbleibenden Restflächen für eine planentsprechende Nutzung nicht mehr zweckmäßig gestaltet sind. Gemäß

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Enteignungsentschädigung und der straßenrechtliche Planfeststellungsbeschluss

Ein Anspruch auf eine „echte“ Enteignungsentschädigung unterliegt hinsichtlich seines Umfangs keiner Beschränkung oder Ausschlusswirkung des straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses. Der fachplanungsrechtliche Ausgleichsanspruch aufgrund der Planfeststellung und die Enteignungsentschädigung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG stehen nebeneinander. Verlangt der Eigentümer die Erfüllung beider Ansprüche, ist das Verbot einer Doppelentschädigung zu beachten.

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Bergrechtliche Grundabtretung für Teilgrundstücke

Ein Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, dem ge­gen­über eine Grund­ab­tre­tung nach den §§ 77 ff. BBergG in Ge­stalt der Be­las­tung mit Nut­zungs­rech­ten für einen Berg­bau­be­trieb auf der be­nö­tig­ten Grund­stücks­teil­flä­che ver­fügt wor­den ist, kann statt­des­sen die Ent­zie­hung des Ei­gen­tums einer Teil­flä­che nur nach Ma­ßga­be des § 82 Abs. 1 und 2 BBergG und die Aus­deh­nung

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HRE – Kapitalerhöhung

Durch den Beschluss der Hauptversammlung der HRE über die Kapitalerhöhung sind die Aktionäre weder enteignet worden noch liegt eine unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der Aktionäre vor. Das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz selbst ist weder ein nach dem Grundgesetz unzulässiges Einzelfallgesetz noch hat es automatisch zum Ausschluss des Bezugsrechts geführt. Auch die mit dem

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Errichtung einer teilmobilen Hochwasserschutzwand

Belange des Hochwasserschutzes können auch empfindliche Eingriffe in die Gärten der Anwohner rechtfertigen. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Hannover den Antrag einer Grundstückseigentümerin aus Hoya abgewiesen. Die Antragstellerin wendet sich gegen Hochwasserschutzmaßnahmen auf ihrem Grundstück. Das Grundstück verfügt ebenso wie weite Teile von Hoya-Ost, darunter insbesondere das Gelände

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Bücherschrank

Die Sing-Akademie zu Berlin und ihr ehemaliges Grundstück

Für Grundstücksenteignungen in der früheren DDR sind die Restitutionsvorschriften des Vermögensgesetzes einschlägig, daneben besteht jedoch kein zivilrechtlicher Grundbuchberichtigungsanspruch des ehemaligen Grundstückseigentümers. Anlass für diese Entscheidung des Berliner Kammergerichts war eine Klage der Sing-Akademie zu Berlin gegen das Land Berlin, in der die Sing-Akademie die Zustimmung des Landes zur Grundbuchberichtigung für

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Rechtsweg für die „Rückenteignung“ eines Grundstücks

Für das Begehr, dem Bund den (Weiter-)Verkauf eines für öffentliche Zwecke nicht mehr benötigten Grundstücks zu untersagen, ist auch dann der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet, wenn der Kaufvertrag seinerzeit zur Abwendung einer anderenfalls drohenden Enteignung abgeschlossen worden ist. Im hier allein maßgeblichen Verhältnis berühmt sich der Antragsteller weiterhin

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Entschädigung für grundeigene Bodenschätze

Bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung für Grundstücke, die als Ausgleichsflächen für den Neubau einer Bundesautobahn in Anspruch genommen werden, ist der Wert der unter ihrer Oberfläche befindlichen grundeigenen Bodenschätze mit zu berücksichtigen. Die aus § 124 Abs. 4 BBergG folgende Beschränkung der Entschädigung ist in dieser Fallkonstellation nicht anwendbar. In

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Entschädigung für bergfreie Bodenschätze

Zur Frage der Bemessung der Enteignungsentschädigung, wenn sich in den zum Neubau einer Bundesautobahn benötigten Grundstücken bergfreie Bodenschätze befinden, die infolge des Straßenbauvorhabens nicht mehr gewonnen werden können, hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall konnte der Grundstückseigentümer eine Entschädigung für den Verlust seines

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Enteignungen zugunsten der Chemischen Industrie

Die Errichtung und der Betrieb einer Rohrleitungsanlage zum Transport von Ethylen kann mittelbar dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Bei der Festlegung der konkreten Allgemeinwohlbelange für ein bestimmtes Vorhaben steht dem Gesetzgeber ein gerichtlich nicht vollständig überprüfbarer Gestaltungsspielraum zu. Sind die vom Gesetzgeber verfolgten Allgemeinwohlbelange hinreichend gewichtig, kann die Enteignung in

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Stichtag für Entschädigungsregelung beim Flughafen Berlin-Schönefeld

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Entschädigungsregelung für den Flughafen Berlin-Schönefeld verletzt nach einem heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassugsgerichts das durch Art. 14 GG geschützte Eigentumsrecht der benachbarten Grundstückseigentümer. Die Verfassungsbeschwerde betrifft Gerichtsentscheidungen, die die im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld festgesetzte Entschädigung bei der fluglärmbedingten Übernahme eines

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Das Rittergut derer von Bismarck

Das Rittergut Schönhausen beschäftigt nach wie vor die Verwaltungsgerichte. So hatte am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage der Erben eines Enkels des Reichskanzlers von Bismarck nach dem Ausgleichsleistungsgesetz zu entscheiden und hat das Verfahren an das Verwaltungsgericht Magdeburg zurückverwiesen. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit klagen

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Enteignung per Bebauungsplang

Einschränkungen, die ein Eigentümer vor allem durch gemeinnützige Festsetzungen in einem Bebauungsplan hinnehmen muss, werden durch das Planungsschadensrecht nach den §§ 39 ff BauGB ausgeglichen, für Enteignungsansprüche verbleibt hierbei kein Raum. Mit dieser Begründung wies jetzt der Baulandsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Klage von Grundstückseigentümern gegen die Stadt Heilbronn ab.

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Planakzessorische Enteignung

Das private Eigentum kann nach Art. 14 Abs. 3 GG nur zum Wohle der Allgemeinheit enteignet werden. Der Zugriff auf das Eigentum ist nur zulässig, wenn er einem besonderen, im öffentlichen Nutzen liegenden Zweck dient. Dabei reicht nicht jedes beliebige öffentliche Interesse aus. Die freiheitssichernde Funktion des Eigentums verlangt ein

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Enteignung bei Linienbestimmung

Bereits die Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 Abs. 1 FStrG kann als „Vorwirkung“ der Enteignung eines für den Bau dieser Straße benötigten Grundstücks anzusehen sein. Diese Rechtsprechung bestätigte der Bundesgerichtshof jetzt in einem aktuellen Verfahren, in dem streitig war, ob bei dem für die Entschädigung maßgeblichen Qualitätsstichtag

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Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – oder: Lex Hypo Real Estate

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Durch das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds eingerichtet mit dem Ziel, zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beigetragen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben aber, so

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Ausfuhrverbot für Originalhandschriften von Bach und Mendelssohn-Bartholdy

Für die Leipziger Musikbibliothek Peters, die u.a. wertvolle Originalhandschriften von Johann Sebastian Bach und Felix Mendelssohn-Bartholdy enthält, durfte der Freistaat Sachsen ein Verfahren zur Eintragung in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter nach dem Kulturgutschutzgesetz mit der Folge eines absoluten Ausfuhrverbots einleiten, wie das Verwaltungsgericht Dresden jetzt entschieden hat. Zur qualitativ

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Flächenerwerb nach § 3 AusglLeistG und die Grunderwerbsteuer

Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dessem Rechtsvorgänger Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist auch dann nicht grunderwerbsteuerfrei, wenn der Erwerb vor Inkrafttreten des VermRErgG und der dadurch bewirkten Neufassung des § 6 Abs. 2 AusglLeistG stattgefunden

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Deutsch-bahrainischer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag

Am 5. Februar 2007 wurde in Manama ein deutsch-bahrainischer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag unterzeichnet. Beide Seiten wollen den Vertrag möglichst rasch ratifizieren. Der Vertrag schafft für Investoren beider Länder einen umfassenden, langfristig berechenbaren völker?rechtlichen Rechtsschutz, in dem er insbesondere freien Kapital- und Ertragstransfer, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei unternehmerischen Aktivitäten, wertgerechte Entschädigung

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Schadensersatz gegen langsame Behörden

Verzögern Behörden die Erledigung ihrer Aufgaben in unzumutbarer Weise, stehen dem Bürger u.U. Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu. So hatte der Bundesgerichtshof hat jetzt geurteilt, dass einem Grundstückseigentümer Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche wegen einer unzumutbaren Verzögerung der beantragten Eintragungen im Grundbuch zustehen.

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Investitionsschutzabkommen

Die Bundesregierung hat dem Bundestag vier Gesetzentwürfe zu Investitionsschutz- und -förderungsabkommen mit vier ausländischen Staaten vorgelegt. Mit den Gesetzentwürfen zum Vertrag vom 2. März 2005 mit dem Jemen (16/2861), zum Abkommen vom 16. Juni 2005 mit Ägypten (16/2862), zum Vertrag vom 19. und 20. April 2005 mit Afghanistan (16/2863) und

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