Bei der vor-vorzeitigen Besitzeinweisung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 LNGG i. V. m. § 44b Abs. 1a EnWG werden die Eigentumsrechte der betroffenen Grundstückseigentümer dadurch hinreichend gewahrt, dass sie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft werden und die Besitzeinweisung
Artikel lesen