Die Entschädigungsregelung für Geschäftsgrundstücke (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EntschG) ist auf Schiffe auch dann nicht anwendbar, wenn diese im Schiffsregister eingetragen sind oder waren. Sie ist auch im Hinblick auf die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage (§ 5a Abs. 4 EntschG) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die in dem
Lesen