Lockdown

Keine Entschädigungsansprüche wegen Corona-bedingter Betriebsschließungen

Unternehmen können für Umsatzeinbußen infolge der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen und Beschränkungen des Kundenverkehrs weder nach dem Infektionsschutzgesetz noch aus Amtshaftung oder den Grundsätzen des enteignenden beziehungsweise enteignungsgleichen Eingriffs Entschädigung verlangen, wenn die Maßnahmen aus damaliger Sicht verhältnismäßig waren.

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Feindliches Grün – der Unfall an der Ampel

Wird ein Verkehrsunfall durch einen Fehler einer Ampelanlage verursacht („feindliches Grün“), haftet der für die Straßenverkehrsbehörde verantwortliche Rechtsträger nach den Grundsätzen des enteignungsgleichen Eingriffs. Bei einem enteignungsgleichen Eingriff schuldet der Staat keinen vollen Schadensersatz im Sinne von § 249 BGB,

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