Entsprechend einem Runderlass des Bundesfinanzministeriums ist sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen sowie sämtlichen Bescheiden über die gesonderte Feststellung von Einkünften für Veranlagungszeiträume ab 2007 ein Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale beizufügen. Auch ist, wenn wegen der Nichtberücksichtigung der Entfernungspauschale ab dem 1. Entfernungskilometer Einspruch eingelegt wurde, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auf
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