Geldautomat

Krankheit und Kinderbetreuung wegen Homeschooling – und die Entgeltfortzahlung

Das Zusammentreffen von Krankheit, Urlaub und Freistellung zum Zweck der Kinderbetreuung (Homeschooling während der Covid19-Pandemie) können einem Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers entgegen stehen. Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein. Der Arbeitgeber wird mit dem Entgelt ohne Gegenleistung nur belastet, wenn der Arbeitnehmer ohne Erkrankung gearbeitet hätte.

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Stempeluhr

Zeitgutschrift für arbeitsfreie gesetzliche Feiertage

Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit ua. für jeden gesetzlichen Feiertag sowie für den 24.12., sofern diese Tage auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.  Die Regelung bezweckt, dass jeder Arbeitnehmer, der an einem Wochenfeiertag bzw. Wochenvorfeiertag nicht zu arbeiten braucht,

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AU-Bescheinigung

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wird ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall stritten die Parteien über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom

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Lockdown

Corona-Quarantäne – und die Entgeltfortzahlung

Eine gegenüber einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer angeordnete Quarantäne schließt dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht aus. In dem hier vom Arbeitsgericht Aachen entschiedenen Rechtsstreit suchte der klagende Arbeitnehmer im Mai 2020 wegen Kopf- und Magenschmerzen einen Arzt auf. Dieser stellte die Arbeitsunfähigkeit fest, führte einen Covid-19-Test durch und meldete dies gegenüber dem zuständigen

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AU-Bescheinigung

Prozessbeschäftigung – und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Wird ein gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiterbeschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall für die Dauer der vorläufigen Weiterbeschäftigung

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Entgeltfortzahlung – und Einheit des Verhinderungsfalls

Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von sechs Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Ein einheitlicher Verhinderungsfall ist regelmäßig hinreichend indiziert, wenn zwischen einer „ersten“ krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und

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Geldscheine

Entgeltfortzahlung an Feiertagen – und die variable Vergütung

Tatsächliche Hindernisse bei der Ermittlung der Höhe des Entgeltzahlungsanspruchs bei variabler Vergütung rechtfertigen keine Abkehr von der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 1 EFZG zugunsten des Referenzprinzips in dem Sinne, dass der Arbeitgeber ohne Weiteres zur Zahlung einer Durchschnittsvergütung verpflichtet wäre. Vielmehr erfordern unregelmäßige Schwankungen bezüglich der Arbeitszeit und

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Feiertagsvergütung für Zeitungszusteller

Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, verstößt gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen. Gemäß § 2 Abs. 1 EFZG

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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – und die Einheit des Verhinderungsfalls

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte

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Zeitung

Feiertagsvergütung für Zeitungszusteller

Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, verstößt gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgerich auf

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AU-Bescheinigung

Die vom Arbeitgeber angezweifelte Arbeitsunfähigkeit

Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber einem Anspruch des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug auf dessen Leistungsunfähigkeit iSd. § 297 BGB, erhebt er eine Einwendung, für deren Voraussetzung er als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast trägt. Weil der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers regelmäßig keine näheren Kenntnisse hat, genügt er

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Der überzahlte Arbeitslohn – und seine Rückforderung

§ 814 BGB schützt den Empfänger einer rechtsgrundlosen Leistung nur, wenn er selbst schutzbedürftig ist (hier: aufgrund der Umstände des Einzelfalls keine Schutzbedürftigkeit). Gemäß § 814 BGB kann das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet

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Gesundheitskarte

Scheinarbeitsverhältnisse – und die Erstattung vermeintlicher Entgeltfortzahlungen

Fingiert jemand Arbeitsverhältnisse zwischen ihm selbst sowie ihm nahestehenden Personen einerseits und verschiedenen Unternehmen andererseits, deren (faktischer) Geschäftsführer er war und beantragt er anschließend gegenüber mehreren Krankenkassen die Erstattung von vermeintlichen Entgeltfortzahlungen an die zum Schein Beschäftigten, liegt ein vollendeter Betrug vor, wenn die Krankenkassen daraufhin entsprechende Zahlungen leisten. Dagegen

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Feiertagsvergütung – und der Mindestlohn

Für Entgeltzahlung an Feiertagen gilt ebenfalls der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Zwar lässt sich der Entgeltzahlungsanspruch des Arbeitnehmers für die aufgrund der beiden Feiertage ausgefallenen Arbeitsstunden nicht auf § 1 Abs. 1 und Abs. 2 MiLoG stützen. Denn für Zeiten ohne Arbeitsleistung begründet das Mindestlohngesetz keine unmittelbaren Ansprüche. Für

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Ausgleich für Feiertagsarbeit im ÖPNV

Ein im öffentlichen Nahverkehr beschäftigter Busfahrer hat unter der Geltung des Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Mecklenburg-Vorpommern (TV-N MV) vom 18.03.2003 einen neben dem Ausgleichsanspruch für Feiertagsarbeit aus § 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c TV-N MV stehenden Anspruch auf freie Tage aus § 20 TV-N MV iVm. § 11 Satz 3

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Entgeltfortzahlung für Betriebsratsmitglieder – und die Streikbruchprämie

Die einem Arbeitnehmer fortzuzahlende Vergütung umfasst nicht die in einem betrieblichen Aushang zugesagte Streikbruchprämie. Arbeitsentgelt im Sinne von § 37 Abs. 2 BetrVG sind alle Vergütungsbestandteile, nicht dagegen Aufwendungsersatz. Eine dritte Kategorie von Zahlungen, also solche, die weder Aufwendungsersatz noch Arbeitsentgelt darstellt, ist der gesetzlichen Regelung des § 37 Abs.

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Streik – und die freigestellte Betriebsratsmitglied

Ein Betriebsratsmitglied, das vor Beginn eines Arbeitskampfes für einen festliegenden Zeitraum von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit war, verliert den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht allein deswegen, weil während dieser Zeit der Beschäftigungsbetrieb bestreikt wurde. Ein Arbeitskampf schließt nicht aus, dass während Zeiten einer Arbeitsniederlegung erforderliche

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Außerordentliche Kündigung im öffentlichen Dienst – wegen zu erwartender Entgeltfortzahlungskosten

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann – vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall – vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als

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Entgeltfortzahlung an Feiertagen – und der Tarifvertrag

§ 12 EFZG verbietet nur Abweichungen von der Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen „zuungunsten“ des Arbeitnehmers. Die Vorschrift verlangt – anders als § 4 Abs. 3 TVG – nicht, dass die vom Gesetz abweichende Regelung „zugunsten des Arbeitnehmers“ erfolgt. Deshalb sind tarifliche Regelungen der Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen auch dann wirksam,

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Entgeltfortzahlung – und die Rufbereitschaften der Krankenhausärzte

Bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung für Krankheits- und Urlaubszeiten ist das im Referenzzeitraum erzielte Entgelt für die tatsächliche Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft nach § 22 Satz 2 TV-Ärzte/VKA einzubeziehen. § 22 des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 17.08.2006 (TV-Ärzte/VKA)

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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – und die vereinbarte Treueprämie

Dem Arbeitnehmer ist bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen (§ 4 Abs. 1 EFZG). Das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers umfasst dabei neben dem Grundlohn und ggfs.einer Schichtzulage auch eine in einer betrieblichen Gesamtzusage enthaltene vereinbarte Treueprämie. Zwar kann durch Tarifvertrag eine

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Prämienzahlung an den arbeitsunfähigen Arbeitnehmer – und der Schadensersatz des Arbeitgebers

Steht dem bei einem Unfall im Straßenverkehr verletzten Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung zu zahlende Ergebnisbeteiligung trotz seiner zeitweisen Arbeitsunfähigkeit ungekürzt zu, so steht dies der Annahme eines (normativen) Verdienstausfallschadens in Höhe des rechnerisch auf die Zeit der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit entfallenden Teils der Prämie nicht entgegen.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – und die Erschütterung ihres Beweiswerts

In der Regel ist der Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit durch die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung iSd. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG geführt. Die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Ihr kommt ein hoher Beweiswert zu. Der Tatrichter kann

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Feiertagsvergütung in der Ferienzeit

Fällt ein gesetzlicher Feiertag in einen Urlaubszeitraum, besteht für den Feiertag Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall enthielt der Arbeitsvertrag in seinem § 9 Abs. 2 eine Ruhensvereinbarung: Beschäftigte, die in Objekten eingesetzt sind, in denen aufgrund einer betrieblichen Regelung

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Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur

Der Anspruch gesetzlich Versicherter auf Entgeltfortzahlung während einer Kur setzt auch in der seit dem 1.07.2001 geltenden Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG voraus, dass die Behandlung in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation iSd. § 107 Abs. 2 SGB V erfolgt. Entfallen ist lediglich das

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Die ambulante Kur – und die Entgeltfortzahlung

Gesetzlich Versicherte haben während einer ambulanten Vorsorgekur gegen ihren Arbeitgeber ausschließlich dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die vom Sozialleistungsträger (etwa der Krankenkasse) bewilligte Maßnahme in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation im Sinne des § 107 Abs. 2 SGB V durchgeführt wird und keinen urlaubsmäßigen Zuschnitt hat. In dem

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Mindestentgelt in der Pflegebranche

Bei der ambulanten Pflege Rund-um-die-Uhr wird das Mindestentgelt nach der PflegeArbbV geschuldet, wenn die Vollarbeit in der Grundpflege nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB XI die hauswirtschaftliche Versorgung in den Bereichen des § 14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI überwiegt und die Pflegekraft sich

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Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers – und die Folgen des Annahmeverzugs

Der Schutzzweck des von der Rechtsprechung entwickelten Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers und damit korrespondierend der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers wird durch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers bestimmt. Bei Nichtbefolgung der Beschäftigungspflicht gehört der entgangene Verdienst nicht zum ersatzfähigen Schaden. Die finanzielle Absicherung bei Nichtbeschäftigung ist in § 615 Satz 1 BGB geregelt, der

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Vergütungsfortzahlung für die Betriebsratstätigkeit – und der umsatzabhängige Jahresbonus

Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs.

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Mindestlohn – und die Entgeltfortzahlung

Findet für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden eine Mindestlohnregelung Anwendung (hier: TV Mindestlohn für pädagogisches Personal), ist diese für die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 EFZG maßgeblich, wenn die Mindestlohnregelung selbst keine abweichenden Bestimmungen enthält. Die Arbeitnehmerin hat mithin

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Alkoholabhängigkeit – Rückfall und Entgeltfortzahlung

Wird ein Arbeitnehmer infolge seiner Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig krank, kann nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht von einem schuldhaften Verhalten iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG ausgegangen werden. Im Falle eines Rückfalls nach einer erfolgreich durchgeführten Therapie wird die Multikausalität der Alkoholabhängigkeit sich häufig in den Ursachen

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Entgeltfortzahlung – und der Mindestlohn

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall des pädagogischen Personals in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen berechnet sich nach den für diesen Personenkreis erlassenen Mindestlohnvorschriften. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Klägerin ei der Beklagten als pädagogische Mitarbeiterin beschäftigt. Sie betreute Teilnehmer in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach

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Mindestlohn für Krankheitszeiten und Feiertage

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes gemäß der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 17.07.2012 (MindestlohnVO) i.V.m. dem Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohnes für pädagogisches Personal vom 15.11.2011 (MindestlohnTV) auch für diejenigen Zeiten, in denen er aufgrund von

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