Das Zusammentreffen von Krankheit, Urlaub und Freistellung zum Zweck der Kinderbetreuung (Homeschooling während der Covid19-Pandemie) können einem Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers entgegen stehen. Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein. Der Arbeitgeber wird mit dem Entgelt ohne Gegenleistung nur belastet, wenn der Arbeitnehmer ohne Erkrankung gearbeitet hätte.
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