Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung nicht beanstandet, den das land Brandenburg nach einem Vorfall bei einer Funkverkehrsübung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen hatte. Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen und als fast 25-Jähriger im Unterricht der
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