Büroarbeit

Entlastung des Geschäftsführers in der GmbH & Co. KG

Die vorbehaltlose Entlastung der Komplementärin einer GmbH & Co. KG durch ihre Mitgesellschafter bewirkt zugleich die Entlastung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft. Einer Kommanditgesellschaft kann gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ein Direktanspruchs auf den Ersatz der Schäden zustehen, die ihr aus dessen mittelbarer Geschäftsführung als Geschäftsführer ihrer

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Die Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft

Die formelle Legitimation einer auf eine Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft gestützten Mehrheitsentscheidung ist bereits dann gegeben, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen ergibt, dass dieser Beschlussgegenstand einer Mehrheitsentscheidung unterworfen sein soll. Das gilt für sämtliche Beschlussgegenstände und damit auch für Entlastungsentscheidungen. Bei der nach den §§ 133,

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Pflichtverletzung – und die Entlastung aufgrund eines Rechtsirrtums

Eine Entlastung aufgrund eines Rechtsirrtums verlangt nicht, dass ein Prüfauftrag ausdrücklich für eine bestimmte Rechtsfrage erteilt wird, sondern nur, dass die Prüfung aus der Sicht des nicht fachkundigen Organs die zweifelhafte Frage umfasst. Von einem Verschulden ist bei Vorliegen einer objektiven Pflichtverletzung grundsätzlich auszugehen. Mangelnde Fähigkeiten und Kenntnisse, die dem

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Entlastung trotz der an Aufsichtsräte gezahlter Beratungshonorare

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Fresenius SE für 2008 scheitert nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht an Zahlung von Beratungshonorar an Aufsichtsratsmitglied. Ein Aktionär kann die die Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht deshalb anfechten, weil der Vorstand ein Beratungshonorar zugunsten

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Bekleidungsgeschäft

Beschlüsse einer Genossenschaft

Der Entlastung des Vorstandes einer Genossenschaft kann ein verspätet vorgelegter Jahresabschluss entgegen stehen. So hat das Landgericht Braunschweig im Fall von 3 Genossenschaftsmitgliedern, die sich gegen die Wirksamkeit von Beschlüssen in den Mitgliederversammlungen der Genossenschaft vom 03.05.3010 und 20.05.2010 richtete, die Klage zwar größtenteils abgewiesen, die Klage hatte aber Erfolg

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Hauptversammlung nach turbulentem Wirtschaftsjahr

Schlussfolgerungen aus Medienberichten sind nicht zwingend und liefern bloße Verdachtsmomente, die aus Sicht der Hauptversammlung nicht eindeutig eine Pflichtverletzung des Vorstands und damit erst recht nicht eine solche des Aufsichtsrats belegen können. Mit dieser Begründung hat jetzt das Landgerichts Stuttgart die Anfechtungsklage einer Aktionärin gegen einen Beschluss der Hauptversammlung der

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Der Wert einer Entlastung des WEG-Verwalters

Das Interesse an der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters bestimmt sich nach den möglichen Ansprüchen gegen diesen und nach dem Wert, den die mit der Entlastung verbundene Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Gemeinschaft hat. Deren Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen,

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Bundesverwaltungsgericht

Wann ist ein Beschluss ein Beschluss?

Wenn das Ergebnis der Abstimmung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt ist, kann ein Gesellschafter durch Erhebung einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) klären, ob und mit welchem Inhalt ein Beschluss gefasst worden ist. Die Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH ist treuwidrig, wenn sie zu einem

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Laptop

Umschreibungsstopp vor der Hauptversammlung

Eine Aktiengesellschaft darf bei Namensaktien Umschreibungen im Aktienregister für einen an der Anmeldefrist orientierten Zeitraum vor Durchführung der Hauptversammlung aussetzen (Umschreibungsstopp). Die Entscheidung, ob über die Entlastung des Aufsichtsrats für alle Mitglieder insgesamt oder für jedes Aufsichtsratsmitglied einzeln abzustimmen ist, steht im Ermessen des Versammlungsleiters, sofern die Satzung keine Regelung

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Zusammenlebende Alleinerziehende

Ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird regelmäßig nicht gewährt, wenn die Eltern zusammenleben. Diese Nichtbegünstigung zusammenlebender Eltern durch Versagung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende begegnet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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