Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs steht der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen

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Zusammenlebende Alleinerziehende

Ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird regelmäßig nicht gewährt, wenn die Eltern zusammenleben. Diese Nichtbegünstigung zusammenlebender Eltern durch Versagung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende begegnet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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