Bundesfinanzhof (BFH)

Überlange Finanzgerichtsverfahren

Gemäß § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter. Diese gesetzlichen Maßstäbe beruhen auf

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Entschädigungspauschale wegen überlanger Verfahrensdauer – auch bei „Miniklagen“

Es erfolgt keine zwangsläufige Absenkung der Entschädigungspauschale wegen überlanger Verfahrensdauer bei geringem Streitwert der ursprünglichen Klage.

So hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden, dass allein der geringe Streitwert der ursprünglichen Klage nicht dazu führt, dass die jährliche Regelentschädigung (Entschädigungspauschale) wegen immaterieller

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Die Verzögerungsrüge in Altfällen

In Gerichtsverfahren, die beim Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGRG) am 3.12 2011 anhängig waren, war zur Wahrung von Entschädigungsansprüchen unverzüglich eine Verzögerungsrüge zu erheben, mit der die Länge des Gerichtsverfahrens zu beanstanden

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