Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Verfahrensverbindung bei Entscheidungsreife

Bei Entscheidungsreife eines Verfahrens ist die Verbindung mit einem weiteren Verfahren nicht mehr möglich.

Die Verbindung mehrerer anhängiger Klageverfahren steht im Ermessen des Gerichts. Sie dient der Prozessökonomie, indem Doppelarbeit und sich widersprechende Entscheidungen vermieden werden sollen.

Dieser Zweck kann

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