Die Tatvarianten des § 235 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB stehen bei Identität des betroffenen Kindes in Tateinheit zueinander. Das konkurrenzrechtliche Verhältnis dieser beiden Varianten ist umstritten. Während in der Kommentarliteratur teilweise angenommen wird, dass diese auch bei Identität des betroffenen Minderjährigen in Tateinheit stehen, soll nach
Lesen