Seit dem Jahre 1922 werden Arbeitskräften gegen Entgelt vermittelt. Durch Leiharbeit sollen Betriebe kurzfristig ihre personellen Engpässe abdecken. Zahlreiche Gesetze wurden über die Jahre eingeführt mit dem Ziel, die Rechte der Leiharbeiter zu stärken und diese zu schützen. Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde ab 1972 die gesetzliche Erlaubnispflicht für die
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