Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsfragen zum „equal pay“-Anspruch von Leiharbeitnehmern zur Vorabentscheidung vorgelegt: Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über folgende Fragen ersucht: Wie definiert sich der Begriff des „Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern“ in Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG des
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