Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg war eine Klage der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos erfolgreich; die Gemeinde Todtmoos muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe sowie eine Entschädigung zahlen.
Der Bürgermeisterin war vom 18.09.2014 bis
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