Nimmt der Arbeitsvertrag mit einem Leiharbeitnehmer auf auf einen unwirksamen CGZP-Tarifvertrag Bezug, so unterliegen die equal-pay-Ansprüche des Leiharbeitnehmer zwar nicht den tarifvertragliche, wohl aber arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen.
Die Arbeitnehmerin ist nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP einzuhalten. Solche sind
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