Der kulturelle und familiäre Wert der Sammlung aus Gemälden und historischen Gegenständen ist höher zu setzen als das Interesse einzelner Familienmitglieder an der Verwertung der Gegenstände.
Mit dieser Begründung bestätigte das Oberlandesgericht Nürnberg ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die
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