Mit der Auslegung eines Vollstreckungstitels, der die – ein soziales InternetNetzwerk betreibende – Schuldnerin (hier: Facebook) verpflichtet, den Erben einer verstorbenen Teilnehmerin an dem Netzwerk Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der Erblasserin zu gewähren, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Die Parteien streiten über
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