Oberlandesgericht Braunschweig

Kein hälftiges Erbrecht des Staates

Verstirbt ein Mensch und greift die gesetzliche Erbfolge, erben grundsätzlich seine Verwandten, sein Ehegatte oder der Lebenspartner. Dabei differenziert das Gesetz im Einzelnen, welche Erben zu welchen Anteilen vorrangig zu berücksichtigen sind. Nur für den Fall, dass kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner vorhanden ist, erbt das Land. Die Ermittlung möglicher

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Stichtagsregelung bei der erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder

Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011 enthaltene Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber hat, so das Bundesverfassungsgericht, mit seiner Entscheidung, die vollständige erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

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