Friedhof

Vorerbschaft, Nacherbschaft – und die Erbschaftsteuer

Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft weicht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs in zulässiger Weise von dem Zivilrecht ab und ist verfassungsgemäß. Die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung von Vor- und Nacherbschaft weicht teilweise von der Systematik des Zivilrechts ab. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs  zulässig und entspricht dem gesetzgeberischen Willen,

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Acker

Erbschaftsteuer – und die Hof-Bewertung

Der bewertungsrechtliche Begriff „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ ist tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich. Ist für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs der Liquidationswert maßgebend, kann ausnahmsweise der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts geführt werden, wenn der festgestellte Wert das

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Das Vermächtnis an einem deutschen Grundstück – und die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatten weder die Erblasserin noch ihre hier klagende Nichte einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Erblasserin hatte der Klägerin ein Vermächtnis über einen Anteil an einem im

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Garten

Grundstückswertermittlung – bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises

Bei der Bewertung eines Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer sind bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen. Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für

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Dorfstraße

Erbschaftsteuer – und das unzumutbare Familienheim

Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie dem Erwerber eine selbständige Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unzumutbar

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Reihenhaus

Erbschaftsteuer für das noch nicht bezogene Familienheim

Führt der Erwerber Räumungs- und Renovierungsarbeiten vor dem Bezug eines erworbenen Familienheims durch, muss er diese zeitlich so fördern, wie es seinen persönlichen Möglichkeiten entspricht. Was dem Erwerber diesbezüglich zumutbar ist, haben die Finanzbehörde bzw. das Finanzgericht im Rahmen einer Würdigung des Einzelfalls zu entscheiden. Für die Ermittlung des für

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Dorfstraße

Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim

Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie dem Erwerber eine selbständige Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unmöglich

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Erbschaftsteuer – und der gesellschaftsvertraglich festgelegte Abfindungsanspruch des Erben

Ergibt sich die Höhe eines Abfindungsanspruchs aus einer Satzungsregelung einer GmbH, ist diese korporationsrechtliche Bestimmung nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Subjektive Vorstellungen der beim Erstellen der betreffenden Klausel beteiligten Personen sind unbeachtlich. Welchen Sinngehalt die Gesellschafter seinerzeit der streitigen Formulierung beilegen wollten, ist aus Rechtsgründen unerheblich. Die

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Taj Mahal

Das Mausoleum – und die Erbschaftsteuer

Die Angemessenheit eines Grabdenkmals richtet sich neben dem Umfang des Nachlasses nach der Lebensstellung des Erblassers. Entscheidend ist, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen Bestattung gehört. Zu den Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3

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Das Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts – als Nachlassvermögen des Errichters

Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das

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Dollar-Banknote

Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts – und die Erbschaftsteuer

Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des

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Bundesfinanzhof (BFH)

Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens

Die Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens ist nicht deshalb verfassungswidrig, weil in demselben Zeitraum eine erbschaftsteuerrechtliche Überbegünstigung des Betriebsvermögens zu verzeichnen wäre. elbst wenn die begünstigte Besteuerung des Betriebsvermögens nach dem Recht der EU eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellen sollte, berührte dies nicht die nationale Besteuerung des erbschaftsteuerlichen Erwerbs von Privatvermögen. Die

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Grabplatte

Das beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnis – und die Erbschaftsteuer

Der Vermächtnisnehmer eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses erwirbt erbschaftsteuerrechtlich vom Beschwerten. Fällt der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses weg, erwirbt der zweitberufene Vermächtnisnehmer ebenfalls vom Beschwerten und nicht vom erstberufenen Vermächtnisnehmer. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war der 1957 verstorbene Erblasser Eigentümer eines Hausgrundstücks. In

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Friedhof

Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten

Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind -entgegen den gleichlautenden Erlassen der Länder- als Nachlassregelungskosten abzugsfähig. Ebenso können Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein. Nachlassregelungskosten als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten Als -hier nach § 1 Abs. 1 Nr. 1

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Acker

Begünstigung landwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer – und der Betrieb des Nießbrauchers

Der Umfang des der Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. zugänglichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien. Der bewertungsrechtliche Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist tätigkeitsbezogen. Einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kann auch derjenige unterhalten, dem weder am Grund und Boden noch am Besatz das

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Friedhof

Beerdigungskosten als Erbfallkosten – und die Sterbegeldversicherung

Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wurde. Dies entschied jetzt das Finanzgericht Münster in zwei Erbschaftsteuerverfahren, in denen zwei Geschwister geklagt hatten, die gemeinsam Erben ihrer im Jahr 2019 verstorbenen Tante geworden

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Reihenhaus

Erwerb eines Familienheims – und der Begriff des Grundstücks

Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit im Sinne des Bewertungsgesetzes zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid, ist diese Feststellung bindend und kann im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Rechtsstreit hatte die Erblasserin bis zu ihrem

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Fabrik

Erbschaftsteuer – und die Begünstigung von an Dritte überlassene Betriebsgrundstücke

Eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebskapitalgesellschaft faktisch beherrscht. Dazu ist eine Einwirkung des Erblassers oder Schenkers mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts auf die zur Beherrschung führenden Stimmrechte notwendig. Ein Einfluss nur auf die kaufmännische oder technische

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Taschenrechner

Erbschaftsteuer – und die vom Nachlasspfleger ausgelösten Kosten

Hat ein Nachlasspfleger Kosten veranlasst, so richtet sich die Abziehbarkeit als Nachlassverbindlichkeit nach denselben Maßstäben, die auch bei den durch den Erben selbst veranlassten Kosten anzulegen sind. Aufwendungen während einer Nachlasspflegschaft sind nach denselben Grundsätzen zu beurteilen und nicht bereits deshalb abzugsfähig, weil sie durch einen Nachlasspfleger i.S. des §

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Die Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit

Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Zinsen sind Teil der als Kapitalschuld zu bewertenden und als Erblasserschuld abziehbaren Darlehensverbindlichkeit. Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung neben ihrem Zinsanteil auch sonstige Elemente wie Kosten oder Gebühren

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Grabplatte

Die Vermächtnisanordnung in der Erbschaftsteuer

Ob begünstigtes Vermögen durch Vermächtnis mit dem Tode des Erblassers erworben wurde (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), richtet sich nach dem Gegenstand des Vermächtnisses und nicht danach, was an Erfüllungs statt geleistet wird. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer der Erwerb von Todes

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Fabrik

Geerbte Grundstücken im Betriebsvermögen – und die Nutzungsüberlassung an Dritte

Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden. Nach § 13b Abs. 2a Satz 1 ErbStG

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Frankfurt

Der Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft

Ein im Zusammenhang mit einem Vermächtnis erklärter Pflichtteilsverzicht kann wegen § 138 BGB unwirksam sein. Ob ein besonders grobes Missverhältnis i.S. des § 138 BGB zwischen dem Wert des Vermächtnisses und dem Wert des Pflichtteils vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. In dem hier vom Bundesfinanzhof

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Wohnhaus

Grundstücksbewertung – nach WertV und ImmowertV?

Die zeitliche Anwendbarkeit der WertV und der ImmowertV richtet sich danach, ob sie am Bewertungsstichtag in Kraft waren. Für Bewertungsstichtage bis 30.06.2010 sind die Vorschriften der WertV anwendbar. Der Zeitpunkt der Gutachtenerstellung ist für die Anwendung der Verordnungen nicht von Bedeutung. Ein Sachverständigengutachten ist regelmäßig zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen

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Bodenrichtwerte in der Grundstücksbewertung – und der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes

Bodenrichtwerte sind für die Bestimmung des Bodenwerts geeignet, wenn sie für eine Bodenrichtwertzone ermittelt sind, in der das Grundstück liegt. Sind für ein Anliegergrundstück ein Straßen- und ein Platzwert anwendbar, ist im Rahmen einer Einzelbewertung zu entscheiden, in welchem Umfang das Grundstück jeweils dem Straßen- und dem Platzwert zuzuordnen ist.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die insolvente Kommanditgesellschaft – und der Verschonungsabschlag bei der Erbschaftsteuer

Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt bei Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen nachträglich (anteilig) weg. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt jedoch noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags. Nach

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Grabplatte

Erbschaftsteuerfestsetzung gegen die unbekannten Erben

Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist

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Frankfurt

Junges Verwaltungsvermögen in der Erbschaftsteuer

Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fort. Betriebsvermögen kann damit nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt in fünf Verfahren

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Grabplatte

Erbschaftsteuer – und die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten

Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung des Pflichtteils fiktiv nachzuholen. Die

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Wohnungen

Vermietung von Wohnungen – und die Erbschaftsteuer

Die Vermietung von Wohnungen überschreitet nur dann die Grenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Folge, dass erbschaftsteuerlich kein (möglicherweise begünstigungsschädliches) Verwaltungsvermögen vorliegt, wenn neben der Überlassung der Wohnungen Zusatzleistungen erbracht werden, die das bei langfristiger Vermietung übliche Maß überschreiten und der Vermietungstätigkeit einen originär gewerblichen Charakter geben. Auf die Anzahl

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Die Wertpapiere im Nachlass

Börsengängige Wertpapiere sind mit ihrem Kurswert am Todestag des Erblassers zu erfassen. Gegenstand der Bewertung sind die Wertpapiere und nicht ein Anspruch gegen die Bank auf Herausgabe der Wertpapiere. Der erbschaftsteuerrechtlichen Bewertung nach § 12 ErbStG unterliegt der Vermögensanfall des Erwerbers i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG.

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Erbschaftsteuer – und die Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten

Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestattet sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist. Abzugsfähig sind die am Bestattungsort üblichen Grabpflegekosten für

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