Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat eine Stiftung schweizerischen Rechts geklagt. Diese wurde im Jahr
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