Dorfstraße

Erbschaftsteuer – und das unzumutbare Familienheim

Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie

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Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim

Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie

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Erbschaftsteuer in der Diskussion

Zur Zeit ist die Erbschaftsteuer wieder mal in aller Munde: Die Pläne des Bundesfinanzministers zur Reform der Erbschaftsteuer stoßen auf harten Widerstand – besonders bei den Unternehmern. Strittig ist die Frage, in wie weit das Privatvermögen von der Erbschaftsteuer verschont

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