Oberlandesgericht Celle

Falsche Angaben im Erbscheinverfahren

Einem Antragsteller, der falsche Angaben im Erbscheinverfahren macht, können die außergerichtlichen Kosten der beteiligten gesetzlichen Erben auferlegt werden.

Ein solcher Streit um einen Erbschein hat kürzlich das Oberlandesgericht Celle beschäftigt. Eine Frau hatte nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein

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Oberlandesgericht Braunschweig

Kein hälftiges Erbrecht des Staates

Verstirbt ein Mensch und greift die gesetzliche Erbfolge, erben grundsätzlich seine Verwandten, sein Ehegatte oder der Lebenspartner.

Dabei differenziert das Gesetz im Einzelnen, welche Erben zu welchen Anteilen vorrangig zu berücksichtigen sind. Nur für den Fall, dass kein Verwandter, Ehegatte

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Notar

Polnische Notare – und der Erbschein

Die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen Verfahrens eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung errichten, sind keine „Gerichte“ im Sinne der Erbsachenverordnung, und diese Urkunde ist folglich keine in einer Erbsache erlassene „Entscheidung“. Diese

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Die Sparkasse und der Erbschein

Die dem Muster von Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse „Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind

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Buchregal

Das eigenhändig geschriebene Testament

Für ein formgültiges eigenhändiges Testament verlangt das Gesetz eine insoweit unbeeinflusste Schreibleistung des Erblassers. Die Beweislast liegt dabei bei demjenigen, der sich zur Begründung seines Erbscheinantrages auf die Wirksamkeit des Testaments beruft.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in

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Aktenwagen

Das unauffindbare Testament

Ist ein Testament unauffindbar, spricht zwar keine Vermutung dafür, dass es der Erblasser vernichtet hat . Aber die formgültige Errichtung und der Inhalt des Testaments muss von demjenigen bewiesen werden, der sich auf das unauffindbare Testament beruft, er trägt im

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Kein Erbschein trotz Erbvertrag

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Stellung genommen zu den Voraussetzungen der Unwirksamkeit der erbvertraglichen Alleinerbeneinsetzung eines Ehegatten gemäß §§ 2279 Abs. 2, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn zurzeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe

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