Verbot von Erdbestattungen

Die Bestimmungen der Friedhofssatzung der Stadt Landau, welche Erdbestattungen in weiten Teilen des Ortsteilfriedhofs Queichheim verbieten, sind nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz unwirksam. In einigen Bereichen des Queichheimer Friedhofs wurden von Friedhofsbeschäftigten wiederholt so genannte „Wachsleichen“ gefunden, deren Zersetzung auch nach Ablauf der Ruhezeiten nicht in dem

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Verbot von Erdbestattungen

Das grundsätzliche Verbot der Erdbestattung greift in unverhältnismäßiger Weise in bestehende Grabnutzungsrechte ein und verstößt daher gegen höherrangiges Recht. So hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Verbot von Erdbestattungen auf dem Queichheimer Friedhof in Landau für unwirksam erklärt. Im hier vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenden Fall änderte der Stadtrat die Friedhofssatzung,

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