Die Bestimmungen der Friedhofssatzung der Stadt Landau, welche Erdbestattungen in weiten Teilen des Ortsteilfriedhofs Queichheim verbieten, sind nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz unwirksam.
In einigen Bereichen des Queichheimer Friedhofs wurden von Friedhofsbeschäftigten wiederholt so genannte „Wachsleichen“ gefunden,
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