Ein Sexkino, welches überwiegend oder ausschließlich Filme pornografischen Inhalts zeigt, ist keine Prostitutionsstätte, sondern vielmehr ein Kino im Sinne der 11. CoBeLVO.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. in dem hier vorliegenden Eilverfahren dem Antrag eines Sexkino-Betreibers stattgegeben und
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